„L‘amour toujours“

Rassistische Gesänge beschäftigen Justiz

Gericht
31.07.2026 11:23
Porträt von krone.at
Von krone.at

Der Partyhit „L‘amour toujours“ wird seit geraumer Zeit von Rechtsextremen für rassistische Parolen missbraucht. Auch die österreichische Justiz hat dies im Visier: Das Justizministerium berichtet von mindestens 26 Verfahren, die nach solchen Vorfällen anhängig waren.

Einer Anfragebeantwortung an die Grünen brachte das Ausmaß der Problematik ans Licht: Die Verfahren reichen demnach von einer reinen Anfangsverdachtsprüfung bis zu Gerichtsprozessen. Verurteilungen gab es aber nur in den seltensten Fällen.

Erster Vorfall auf Sylt sorgte 2024 für Aufregung
Das Phänomen, dass Rechtsextreme den eigentlich harmlosen Partyhit umdichten, war zum ersten Mal 2024 einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Im Mai sorgte ein in sozialen Netzwerken kursierendes Video, in dem junge Menschen vor einem Lokal auf der deutschen Nordsee-Insel Sylt Parolen wie „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ zum Song grölten, für Empörung. Seitdem mehren sich die Fälle, auch in Österreich.

Gigi D‘Agostino bezeichnete im „Krone“-Interview rassistische Gefühle als „Horror“ – dass sein ...
Gigi D‘Agostino bezeichnete im „Krone“-Interview rassistische Gefühle als „Horror“ – dass sein Lied von Radiosendern oder bei Veranstaltungen nicht mehr gespielt werden darf, findet er jedoch grotesk.(Bild: Andreas Graf)

Parole allein reicht nicht für Straftatbestand
In ihrer Anfragebeantwortung stellt Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) klar, dass das Skandieren der Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ grundsätzlich objektiv geeignet sein kann, den Tatbestand der Wiederbetätigung oder der Verhetzung zu erfüllen, wobei es allerdings auf die jeweilige subjektive Tatseite ankommt. Per se sei dies nicht der Fall, müssten doch auch weitere Begleitumstände wie das Zeigen des Hitlergrußes oder „zusätzliche konkret einschlägige Phrasen“ vorliegen.

Staatsanwaltschaften Innsbruck und Graz mit meisten Fällen
Am häufigsten hat das Singen der rassistischen Parolen bisher die Staatsanwaltschaften in Innsbruck und Graz mit jeweils fünf Fällen beschäftigt. Eine Verurteilung erfolgte lediglich gegen einen Beschuldigten in Innsbruck. In Graz kam es laut Anfragebeantwortung in keinem der fünf Fälle – einer stammte bereits aus dem Jahr 2023 – zu einer Anklage.

In Wien wurden insgesamt drei Fälle durch die Staatsanwaltschaft behandelt, einer davon betraf unbekannte Täter, die offenbar an einem Aufmarsch der rechtsextremen Identitären teilgenommen hatten. Ein weiteres – eingestelltes – Verfahren wegen Verhetzung betraf elf Beschuldigte, die in einem Park das Lied gespielt haben sollen und dazu laut einer Zeugin „Ausländer raus“ gerufen hatten. In einem dritten Verfahren wird noch ermittelt: Ein Beschuldigter soll ein entsprechendes Video auf Instagram gepostet haben. 

Schuldspruch in Oberösterreich
Auch die Staatsanwaltschaft Salzburg behandelte bisher drei Fälle. Die Staatsanwaltschaft Wels berichtete neben dem bekannten eingestellten Verfahren zu einem Vorfall in Gosau über ein weiteres, wonach drei Beschuldigte zum Lied „L‘amour toujours“ „Ausländer raus“ skandierten, den Hitlergruß zeigten und dabei „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ riefen. Nach Anklageerhebung wurde ein Angeklagter freigesprochen, gegen einen Angeklagten wurde diversionell vorgegangen und ein Angeklagter schuldig erkannt.

Grüne wollen einheitliches Vorgehen
„Die jüngste Anfragebeantwortung des Justizministeriums zeigt ein strukturelles Problem“, kommentiert der Rechtsextremismussprecher der Grünen, Lukas Hammer, die Ergebnisse der Anfrage. Die Strafverfahren wegen fremdenfeindlicher Gesänge würden, selbst nach Berücksichtigung der individuellen Umstände des Einzelfalls, höchst unterschiedlich behandelt. „Es fehlt an einheitlichem Zugang und gefestigter Rechtsprechung“, findet Hammer.

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