Prozess vor Gericht

Kirtag, Bier – und das Erwachen in der Realität

Burgenland
24.07.2026 17:36

Ein Burgenländer soll einer Frau auf den Hintern gegriffen und deren Vater vermöbelt haben. Der ist hochrangiger Polizeibeamter. Beim Prozess gingen die Meinungen diametral auseinander.

Ohne es gewusst zu haben, legte sich der 59-jährige Nordburgenländer mit einem hohen Beamten der Landespolizeidirektion an. Man muss kein Prophet sein, dass die Karten vor Gericht schlecht stehen, wenn jemand einem honorigen Polizisten ein paar Watschen heruntergehaut hat und der im Krankenhaus behandelt werden musste.

„Bin gestolpert“
Wie kam es dazu? Beim Kirtag in St. Georgen soll der Angeklagte der Tochter des Polizisten auf den Hintern gegriffen haben. Der bestreitet das. „Ich bin gestolpert. Es kann sein, dass ich sie kurz berührt habe.“ Unter Tränen wandte sich die Frau an ihren Vater, der den vermeintlichen Missetäter zur Rede stellte. „Greif meine Tochter ja nie wieder an!“

Stunden später traf man einander auf der Toilette wieder. Wer zuerst zugeschlagen hat, wird beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt diskutiert. „Ich habe mich nur gewehrt“, sagt der Angeklagte, während der Polizeibeamte darauf beharrt, angegriffen worden zu sein. Um seine Glaubwürdigkeit zu unterstreichen, sagt er: „Frau Rat, ich bin lange genug im Geschäft. Ich weiß, wie das läuft.“

„Er wollte keine Ruhe geben“
In der Unfallaufnahme am Krankenhaus sahen einander die beiden wieder. „Ich habe versucht, ihm zu sagen, dass gar nichts war“, meint der Angeklagte, der auf taube Ohren stieß. „Er war einfach nur angriffig und wollte keine Ruhe geben.“

Die Richterin befragt Zeugen. Die Klofrau zum Beispiel, die nichts gesehen haben will. Einen Freund des Angeklagten, der mit ihm besagten Abend verbracht hat. Auch der ist im Zwiespalt, dass sein Kumpan „nach ein paar Bier“ ausrasten hätte können. Dass er „einer Frau auf den Hintern greift, das übersteigt meine Vorstellungskraft“. Der 59-Jährige gibt nun erneut zu Protokoll: „Es kann durchaus sein, dass ich die Frau auf dem Weg zur Toilette beim Durchschlängeln an der Hüfte berührt habe.“ Der hochrangige Beamte mag dieser These keinen Glauben schenken. Die Blutspuren in seinem Gesicht sind stumme Zeugen.

Bedingte Haft für Angeklagten
Die Richterin überlegt ungewohnt lange, ehe sie das Urteil verkündet: Zehn Monate bedingte Haft für den bislang Unbescholtenen wegen sexueller Belästigung und schwerer Körperverletzung. 1500 Euro an die Finanzprokuratur wegen Verdienstendrangs des Polizisten. 1000 Euro Geldbuße. 400 Euro als Entschädigung an die Frau.

Der Angeklagte erbittet Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab. Daher: Nicht rechtskräftig.

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