Visa-Klagen

Deutsches Gericht stärkt Afghanen jetzt den Rücken

Außenpolitik
24.07.2026 14:41
Porträt von krone.at
Von krone.at

Deutschland durfte seine Aufnahmeprogramme für Afghaninnen und Afghanen nicht pauschal einstellen. Das hat jetzt das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe geurteilt. Die individuellen Belange der Menschen müssten berücksichtigt werden, hieß es.

Geklagt hatte eine afghanische Frau, die für sich und ihre beiden minderjährigen Söhne Einreisevisa möchte und sich derzeit in Pakistan aufhält. Sie hatten 2021 eine Aufnahmezusage erhalten. Diese wurde Ende 2025 aber wieder zurückgenommen. Es geht um das mittlerweile beendete Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“. Zuletzt verneinte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Anspruch auf Erteilung der Visa.

Diese Entscheidung hob der Zweite Senat nun auf und verwies die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurück. Laut dem jüngsten Beschluss ist die deutsche Regierung per Verfassung verpflichtet, die Unterstützung der Frau und ihrer Kinder in Pakistan bis zu einer Visaerteilung oder bis zu einer verfassungsmäßigen Abkehrerklärung fortzuführen. Bis dahin müsse sich die Bundesrepublik weiter gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass die Klägerinnen und Kläger nicht verhaftet und nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, hieß es.

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Als ich erfuhr, dass für meine Familie Hoffnung besteht, habe ich mich sehr gefreut.

Klägerin in Pakistan

„Wir haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und warten nun das weitere Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ab“, kommentierte eine Sprecherin des deutschen Innenministers Alexander Dobrindt (CSU) lediglich.

Klägerin: „Verzweifeltes Warten“
„Als ich erfuhr, dass für meine Familie Hoffnung besteht, habe ich mich sehr gefreut“, sagt die Klägerin, die sich derzeit im Norden Pakistans aufhält. Das Warten sei „sehr lange“ und „verzweifelt“ gewesen. Ihre Klage hatte sie auf Grundlage einer Muster-Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Initiative Kabul Luftbrücke eingereicht. Laut den Organisationen hat sie sich als Frauenrechtsaktivistin engagiert. 

Afghanische Mädchen in einem Nähworkshop
Afghanische Mädchen in einem Nähworkshop(Bild: EPA/SAMIULLAH POPAL)

Nach der Machtübernahme der Taliban 2021 hatte die deutsche Regierung ehemaligen Ortskräften deutscher Institutionen sowie weiteren Menschen, die für besonders gefährdet gehalten wurden, eine Aufnahme in Deutschland versprochen. Viele Betroffene warten nun seit Jahren in Pakistan auf ihre Einreisevisa. Nach dem Antritt der Regierung unter Merz im Mai 2025 wurden die Aufnahmeprogramme gestoppt. Im Dezember teilte das Innenministerium schließlich mit, dass kein politisches Interesse an der Aufnahme mehr bestehe.

31 Verfassungsbeschwerden eingereicht
Laut der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) wurden mithilfe der Muster-Verfassungsbeschwerde noch weitere 30 Anträge eingereicht. Die Entscheidungen seien für ungefähr 400 weitere Afghaninnen und Afghanen bedeutend. „Überwiegend betroffen sind Familien und alleinstehende Frauen mit Kindern. Bei einem negativen Urteil droht ihnen die Abschiebung nach Afghanistan und damit Haft, Folter und Tod“, hieß es.

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