Postenschacher-Causa

Höchstgericht lehnte Wögingers Beschwerde ab

Gericht
22.07.2026 17:16
Porträt von krone.at
Von krone.at

Ex-ÖVP-Klubobmann August Wöginger ist mit einer Beschwerde vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im erstinstanzlichen Linzer Postenschacher-Prozess abgeblitzt. Wöginger hatte die Erneuerung des Strafverfahrens gefordert, weil er sich in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt sah. 

Konkret hatte der ÖVP-Politiker moniert, dass die Staatsanwaltschaft zunächst im Prozess einer Diversion für ihn zugestimmt hatte, später aber Beschwerde dagegen einlegte. Zudem habe er keine Möglichkeit bekommen, sich zur Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Diversionsbeschluss zu äußern. Damit sei er in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt worden, lautete die Beschwerde.

Der OGH folgte dieser Argumentation nicht und verwies in seiner im Rechtsinformationssystem (RIS) veröffentlichten Entscheidung auf die in keiner Weise bindende Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Außerdem könne die behauptete Verletzung der Grundrechte noch im Rahmen der Urteilsanfechtung durchgesetzt werden, so das Gericht.

OGH muss noch über Rechtsmittel entscheiden
Wöginger war gemeinsam mit zwei Finanzbeamten Anfang Mai in erster Instanz wegen Amtsmissbrauchs zu je sieben Monaten bedingter Haft sowie unbedingten Geldstrafen verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Alle drei Angeklagten haben Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet, auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Rechtsmittel eingelegt. Darüber hat der OGH noch nicht entschieden.

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