Ein 44-jähriger Burgenländer soll beim Abholen seines Sohnes dem Fünfjährigen und einem Undercover-Polizisten Schaden zugefügt haben. Der Mann spricht am Landesgericht Eisenstadt von einer Intrige.
Die Leidtragenden bei Scheidungen sind immer die Kinder, in diesem Fall ist es ein Fünfjähriger, der die Wochenenden wechselweise mit Mama oder Papa zu verbringen hat. Ob er will? Oder nicht?
Also setzt sich der Burgenländer alle zwei Wochen ins Auto, um seinen „heiß geliebten Sohn“ abzuholen. Das hat immer gut funktioniert, nur am 1. Mai nicht. „Ein geplanter, dreister Hinterhalt“, so der Angeklagte vor Gericht, der der Meinung ist, dass ihm die Kindsmutter das Besuchsrecht entziehen will.
Der 44-Jährige steht also vor der Tür. Die Mama hält das Kind im Arm und sagt: „Er will nicht mitkommen.“ Nach ewigem Hin- und Her resigniert der Vater, will sich vom Kleinen verabschieden und greift nach ihm. Er soll ihn an den Armen gepackt haben. Die Frau schreit: „Hör auf!“
In geheimer Mission: Ein „Bekannter“ ist zur Stelle
Nun kommt das Opfer ins Spiel, ein „Bekannter und Kollege“ der Mutter, der sich wie so oft in seiner Freizeit uneigennützig im Technik-Raum versteckt hat, wenn der Bub abgeholt werden wird, um notfalls zur Stelle zu sein. Der 51-jährige Polizist stürmt aus dem Versteck, stellt den Vater, es werden unhöfliche Worte ausgetauscht.
„Ich wollte nicht, dass so etwas vor meinem Sohn passiert“, so der Vater, der den ihm Unbekannten am Krawattl packt und ums Eck drängt. Nach einem Stoß fällt der Polizist um. Er ruft seine Kollegen an. Und die Rettung, weil er schwer verletzt sei. Während dieses Gesprächs reißt ihm der 44-Jährige das Handy aus der Hand: „Rettung brauchen wir nicht.“ Die Streife trifft ein, das Rote Kreuz nicht. Der Angeklagte interpretiert den Vorfall so: „Er ist theatralisch zu Boden gegangen. Ein sehr guter Schauspieler.“
Ein Monat Krankenstand
Nun hätte so mancher im Auditorium beim Prozess gern die Frage gestellt: Lernt man auf der Polizeischule nur Theorie? „Ich konnte mich nicht verteidigen“, sagt das Opfer (51), das nach diesem Gerangel eine Thorax-Prellung, ein Hämatom und Abschürfungen davontrug. „Ich hatte nachher einen Stechschmerz beim Husten!“ Die nahezu aufgelegte Frage der Richterin: „Und deswegen waren Sie einen Monat im Krankenstand?“, wird beantwortet mit: „Das hat der Doktor halt so verschrieben.“
Ein teurer Ausflug
Seit dem Vorfall sah der Vater den Buben fünfmal. Am Freitag wird er ihn seit langer Zeit fürs Wochenende abholen. Im Kindergarten. Oder am Spielplatz. Keinesfalls beim Haus der Mutter, davon rät die Psychologin des Fünfjährigen ab. „Er freut sich schon drauf“, sagt der Burgenländer, der die Diversion akzeptiert: 3000 Euro Geldbuße, 250 Euro für den Polizisten, 2000 Euro an die Finanzprokuratur wegen dessen Verdienstentgangs. Was die Nötigung betrifft – Kind entreißen, Handy wegnehmen – wird der Mann freigesprochen.


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