Wohnungslose Zeugin

Mordprozess in Wien: 37-Jährigen in Donau ertränkt

Wien
22.07.2026 13:39
Porträt von krone.at
Von krone.at

Am Mittwoch ist am Wiener Landesgericht der Mordprozess gegen zwei Männer fortgesetzt worden, die vor knapp einem Jahr einen 37-Jährigen in der Neuen Donau ertränkt haben sollen. Als Zeugin sagte eine 46-jährige Frau aus, die mit einem der beiden Angeklagten liiert war. Die Wohnungslosen hatten zu dritt mehrere Nächte auf der Donauinsel verbracht. Während die Frau schlief, sollen die Männer den 37-Jährigen, der sich zu ihnen gesellt hatte, getötet haben.

Die im Wasser treibende Leiche wurde erst mehrere Tage später – am 19. August 2025 – von einem Spaziergänger entdeckt. Der Passant begab sich ins Wasser und zog den leblosen Körper, der bereits deutliche Fäulnisspuren aufwies, in eine Bucht und in weiterer Folge aus dem Wasser. Eine Schwimmerin, die darauf aufmerksam wurde, verständigte die Polizei.

„Für mich ist es unfassbar“
Ihr damaliger Freund – ein 44-jähriger Pole – habe ihr die Tat insoweit gestanden, als er ihr berichtet hätte, sein um ein Jahr jüngerer Landsmann hätte den Mann „ins Wasser getaucht, bis er nicht mehr geatmet hat“, gab die Zeugin an. Ihr damaliger Partner habe „helfen wollen“. Dass er das laut Anklage auch tat, nahm die Frau sichtlich mit. „Für mich ist es unfassbar, weil ich es ihm eigentlich nicht zutraue“, rang sie auf dem Zeugenstuhl um Worte. Ihr Freund sei nie gewalttätig gewesen, habe gegen sie niemals die Hand gehoben: „Ich habe ihn nie aggressiv erlebt.“

(Bild: APA/TOBIAS STEINMAURER)
(Bild: APA/TOBIAS STEINMAURER)

Belastende Situation
Für sie sei die Situation „sehr belastend“, meinte die Frau abschließend. Sie habe den 44-Jährigen nämlich „wirklich geliebt.“ Die beiden Polen hatten mit der Frau an ihrem Schlafplatz zunächst Wodka getrunken und gefeiert. Der 37-Jährige stieß dazu. Die drei kannten den Rumänen, weil dieser an den Tagen zuvor öfter mit einem Fahrrad vorbeigekommen war. Er brachte den Unterstandlosen unter anderem „einen Gugelhupf“, wie sich die 46-Jährige erinnerte. Ihren Angaben zufolge bekam sie nicht mit, wie die Polen auf den Rumänen einprügelten: „Da habe ich geschlafen.“

Opfer zunächst bewusstlos geschlagen
Wie die Staatsanwältin ausführte, schlugen die zwei Angeklagten das Opfer zunächst bewusstlos. Dann schleiften sie den 37-Jährigen laut Anklage von einem Brückenpfeiler unterhalb der Nordbrücke über einen Treppelweg zur Neuen Donau und ertränkten ihn.

„Sie haben ihr ohnmächtiges Opfer so lange unter Wasser getaucht, bis der Mann ertrunken ist“, berichtete die Staatsanwältin den Geschworenen. Danach hätten sich die beiden Männer schlafen gelegt. Die Angeklagten wurden am 23. August bzw. 24. Oktober festgenommen.

Nicht geständig
Die Angeklagten waren zum Vorwurf der vorsätzlichen Tötung nicht geständig. Der 44-Jährige machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und beantwortete keine Fragen. Der 43-Jährige gab zu, auf das Opfer eingeschlagen und den Mann absichtlich schwer verletzt zu haben. Zu dem Geschehen im bzw. am Wasser erklärte der 43-Jährige, der Erstangeklagte habe den Bewusstlosen „waschen“ wollen und ihn deshalb ins „hüfthohe Wasser gezogen“. Dann habe der Erstangeklagte das Opfer „so lange unter Wasser gehalten, bis er aufgehört hat, sich zu bewegen“. Sie seien danach schlafen gegangen.

Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten wies die Leiche 14 Rissquetschwunden im Kopf- und Schädelbereich sowie Knochenbrüche – etwa einen Nasenbeinbruch – auf. Die ihm beigebrachten Verletzungen hätte er bei zeitnaher ärztlicher Behandlung überlebt. Der Mann starb laut Gutachten „eindeutig“ durch Ertrinken, wobei der Vorgang mehrere Minuten gedauert haben dürfte. Das Opfer dürfte nicht mehr bei Bewusstsein gewesen sein, als er unterging.

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