Lehrlingsausbilung

Wirtschaftskammer zieht gegen Land vor Gericht

Burgenland
09.12.2025 06:00

Ausschluss ohne inhaltliche Prüfung: Die Wirtschaftskammer Burgenland sieht offene Fragen bei der Vergabeverfahren zur Lehrlingsausbildung in den Bezirken Neusiedl am See und Eisenstadt und will rechtliche Prüfung des Landesverwaltungsgerichts.

Die Wirtschaftskammer hat Beschwerde gegen das Vergabeverfahren zur Überbetrieblichen Lehrlingsausbildung für 2026 eingebracht. Das Landesverwaltungsgericht soll aus Sicht der Kammer prüfen, ob die Entscheidung des Landes korrekt zustande gekommen ist.

140 Jugendliche profitieren von Ausbildungsprogramm
Das WIFI, langjähriger Anbieter, war im laufenden Verfahren ausgeschieden, bevor sein Angebot begutachtet wurde. Die Ausschreibung umfasst zwei Ausbildungsprogramme in Eisenstadt und Neusiedl am See, die jedes Jahr rund 140 Jugendlichen offenstehen, die keine betriebliche Lehrstelle finden. Auftraggeber ist das Land Burgenland. In ihrer Beschwerde spricht die Wirtschaftskammer von einem „unzulässigen Zuschlag auf Basis einer Rahmenvereinbarung“ und einem möglichen Verstoß gegen Bestimmungen des öffentlichen Auftragswesens.

Schermann: „Wir wurden eingeladen, ein Angebot zu legen“
Aus ihrer Sicht sei nicht nachvollziehbar, dass der Zuschlag, wie in der Ausschreibung vorgesehen, dem wirtschaftlich günstigsten oder technisch besten Angebot erteilt wurde. „Wir wurden ausdrücklich eingeladen, ein Angebot zu legen. Wenn ein qualitätsvolles Angebot dann ohne inhaltliche Prüfung ausgeschlossen wird, ist das nicht nur unfair, sondern gefährdet auch die Ausbildungsqualität der jungen Menschen, die auf verlässliche Strukturen angewiesen sind“, betont Wirtschaftskammerdirektor Harald Schermann.

Er betont außerdem: „Vergaben müssen nachvollziehbar und korrekt erfolgen, denn am Ende geht es um junge Menschen, die eine faire Chance auf eine starke berufliche Zukunft verdienen.“

Gesenkter Preis, gleiches Konzept
Das WIFI hatte die Programme zuletzt 2024 durchgeführt. Im Jahr darauf erhielt es keinen Zuschlag, weil das Angebot laut Land zu teuer gewesen sei. Für 2026 habe man den Preis gesenkt und das Konzept beibehalten, so die Wirtschaftskammer. Dennoch sei man ausgeschlossen worden. Vom Landesverwaltungsgericht erwarte man sich jetzt eine Klärung, ob das Verfahren den rechtlichen Vorgaben entspreche. 

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