Mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien wollte der Mann grünes Licht für einen österreichischen Pass erlangen. Er blitzte ab, muss aber seine rot-weiß-roten Zukunftspläne noch nicht begraben.
Die Liste der Vorfälle ist lang: Neben mehreren Parkvergehen missachtete der syrische Staatsbürger etwa den Vorrang von Fußgängern am Albertinaplatz im Zentrum Wiens, ein paar Wochen später querte er am Schottenring bei Rot die Kreuzung. Zwei Jahre später, im Dezember 2022, wurde der Mann alkoholisiert auf der Linken Wienzeile angehalten.
Kuriose Begründung für Fehlverhalten
Dass die Wiener Landesregierung 2025 aufgrund der insgesamt sieben Verwaltungsstrafen seinen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ablehnte, wollte der Verkehrssünder nicht akzeptieren. Er nahm sich einen Anwalt und legte Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Es kam zu einer Verhandlung, zu der der Staatsbürgerschaftswerber mit Dolmetscher kam.
Er hinterließ in der Verhandlung nicht den Eindruck, dass er für seine Fehlverhalten Verantwortung übernommen hat.
Aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgericht Wien
„Die Fehler sind leider passiert“, sagte er aus. Heute aber sei er eine „völlig andere Person“. Seinen Angaben nach stieg er trotz Alkoholkonsum ins Share-Now-Auto, damit seine Begleiterin nach einer Geburtstagsfeier mit ihren Stöckelschuhen nicht so weit laufen musste.
Gravierender Verstoß gegen Schutznormen
Das Gericht lässt den Mann abblitzen: Einem Fremden dürfe die Staatsbürgerschaft nur verliehen werden, wenn er „keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit darstellt“. Das Lenken eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand ist ein gravierender Verstoß gegen diese Schutznormen. „Der Beschwerdeführer hinterließ in der Verhandlung nicht den Eindruck, dass er für sein Fehlverhalten Verantwortung übernommen hat“, hielt der Richter fest.
Allerdings: Laut dem Erkenntnis kann dem Mann nach Tilgung der letzten Verwaltungsübertretung die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden. Dies ist nach fünf Jahren der Fall.
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