Ein Gastro-Unternehmer aus dem Burgenland betrog den Staat nachweislich um 232.000 Euro. Der 51-Jährige rechtfertigt sich. Er kommt vergleichsweise gut über die Runden.
Der Angeklagte formuliert wohl artikuliert. Ja, er hat die Republik Österreich um 232.000 Euro betrogen. Und ja, es tut ihm sehr leid. Er wird den Schaden bis Jahresende gut machen. Seine Lebensgefährtin verfüge dafür über das nötige Kleingeld.
Sieben Monate und ein Genickbruch
Wir reden hier am Landesgericht Eisenstadt von Abgabenbetrug. „Das war alles nur wegen Corona“, sagt der 51-Jährige, der seine Karten auf den Tisch legt. Vier Gastro-Betriebe habe er im Burgenland geführt. „Und dann kam der letzte Lockdown. Sieben Monate lang. Das hat mir das Genick gebrochen.“
Also suchte der Mann nach kreativen Alternativen. Er legte Angebote von Firmen, die mit Umbauaufarbeiten betraut waren, zu seinem Vorteil aus ... und sandte fingierte Belege an das Finanzamt. „Das ist kein Kavaliersdelikt“, sagt sein Anwalt. „Mein Mandant hat unberechtigt Rechnungen gefälscht, um Gutschriften zu erhalten.“
Wie ein Lockdown „das G’nack brechen“ kann
Nun meldet sich der Angeklagte zu Wort. „Ich war in der absoluten Verzweiflung. Ich hatte vor Corona den Keller um 240.000 Euro umgebaut. Plötzlich waren keine Leute mehr da, der Strom ist um ein Drittel teurer geworden. Das hat mir das G’nack gebrochen.“ Und überhaupt: „Wenn man mit dem Rücken zur Wand steht, trifft man zu 90 Prozent die falsche Entscheidung.“
Die Richterin berät sich mit dem Schöffensenat. Freilich muss der Angeklagte die 232.000 Euro an die Republik zurückzahlen. Man einig sich auf eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zehn Monaten. Bedingt. Der Spruch ist rechtskräftig.
Ach ja: Aufgeflogen ist der Schwindel wegen einer Umsatzsteuersonderprüfung. Womit wir bei einer erzieherischen Maßnahme angelangt sind: Brav Steuern zahlen und dem Staat nicht schaden, Corona hin, Corona hoffentlich nimmer her.
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