Der Streit um die Staatsbürgerschaft für einen wegen Terrorismus verurteilten Syrer geht in die nächste Runde. Wie angekündigt, legt das Land Steiermark nun außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein. In dem Schriftsatz zerlegt das Land das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Punkt für Punkt und warnt vor einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Ein Syrer aus Graz, der wegen Terrorismus rechtskräftig im Gefängnis saß, will die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Dafür klagte er sich durch alle Instanzen – und zwar mit Erfolg. Das Landesverwaltungsgericht hob die Ablehnung seines Antrages auf. Die Begründung: Verletzung des Rechtes auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander sowie fehlende Begründung hinsichtlich der vom Antragssteller ausgehenden Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Die Politik tobte, allen voran der steirische Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ).
Die Causa, die nach einem „Krone“-Bericht hohe Wellen im ganzen Land schlug, ist aber noch lange nicht beendet. Wie angekündigt, zieht die steiermärkische Landesregierung nun tatsächlich vor den Verwaltungsgerichtshof.

„Krasse Fehlbeurteilung“
Die außerordentliche Revision wurde bereits eingebracht. In dem 15-seitigen Dokument spart die Landesregierung nicht mit Kritik am Urteil – und spricht von einer „krassen Fehlbeurteilung“ des Landesverwaltungsgerichts. Besonders schwer wiegt aus Sicht des Landes, dass die Warnungen des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) im Urteil praktisch ausgeblendet worden seien.
Wörtlich heißt es in der Revision, die Stellungnahme des Staatsschutzes sei „weder einer Beweiswürdigung noch einer rechtlichen Beurteilung unterzogen“ worden. Hätte das Gericht die darin festgehaltenen Bedenken berücksichtigt, „hätte das Landesverwaltungsgericht der Beschwerde des Mitbeteiligten keine Folge gegeben.“
Der Betroffene scheint im Register der LPD Wien in der Abfrage Personeninformation mit dem Hinweis „ALLGEMEIN GEFÄHRLICHE PERSON“ auf
argumentiert das Land Steiermarkt gegen die Verleihung der Staatsbürgerschaft an den „Terror-Syrer“
Waffenverbot ist doch aufrecht
Besonders brisant ist ein weiterer Vorwurf. Das Gericht habe seine Entscheidung unter anderem darauf gestützt, dass das Waffenverbot gegen den Syrer bereits ausgelaufen sei. Laut Revision trifft genau das nicht zu: „Dieses wurde bereits im April 2026 bis 15. April 2031 verlängert.“ Das Land argumentiert deshalb, hätte das Gericht diesen Umstand gekannt, „hätte es von der Verleihung der Staatsbürgerschaft abgesehen.“ Deutlich wird die Landesregierung bei der Sicherheitsfrage. Das Gericht habe die Einschätzung des Staatsschutzes ignoriert, wonach „nicht vollends ausgeschlossen werden kann, dass von dem Betroffenen nach wie vor ein entsprechendes Gefährdungspotenzial ausgeht.“ Gerade deshalb überwiege aus Sicht des Landes das öffentliche Interesse am Schutz der Sicherheit klar gegenüber dem Interesse des Mannes an der Staatsbürgerschaft.
Neben dem Rechtsstreit dürfte hinter den Kulissen laut „Krone“-Infos aber noch ein anderer Konflikt herrschen. Denn auch das Innenministerium hatte angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zugunsten des Syrers einzulegen. Der Vorschlag vom Land Steiermark, einen gemeinsamen Antrag einzubringen, sei allerdings abgelehnt worden.
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