Gemeinsam mit seinem bereits verurteilten Komplizen hatte ein 38-jähriger Kriminaltourist in Vorarlberg E-Bikes im Wert von rund 125.000 Euro gestohlen. Am Montag wurde dem vorbestraften Hauptangeklagten am Schöffengericht in Feldkirch der Prozess gemacht.
Ende letzten Jahres traf es einen 35-jährigen Ungarn hart: drei Jahre Haft wegen großangelegten Fahrraddiebstahls. Kein Unbekannter, weder hierzulande noch in seiner Heimat. Doch ganz allein, so berichtete er, sei er nie unterwegs gewesen. Mehr noch: Der nun angeklagte Landsmann (38), ebenfalls einschlägig vorbestraft, habe ihn dazu angestiftet – so sagte er es gleich viermal aus, zuletzt sogar bei seiner eigenen Verhandlung im Dezember. Im Prozess am Montag dann der große Sinneswandel: Von einem Auftrag des 38-jährigen Rädelsführers wollte der Verurteilte auf einmal nichts mehr wissen, nur von „ein paar gut gemeinten Tipps“ war die Rede.
Staatsanwalt und Richter blieben unbeeindruckt
Ursprünglich hatte er erzählt, bei dem 38-Jährigen Schulden gehabt zu haben. Diese hätte er dann abgearbeitet – nicht mit ehrlicher Arbeit, sondern mit Raubzügen. Staatsanwalt Marco Mazzia durchschaute das Spiel sofort: „Die Sache ist ganz klar, der Zeuge will heute seinen Bekannten rausboxen.“ Doch der Zeuge bleibt beharrlich: „Nein, nein, das stimmt alles nicht, ich bin einfach ein Dieb, mich muss niemand erst dazu anstiften.“ Doch auch Richter Alexander Wehinger ließ sich davon nicht blenden und konterte trocken: „Dann ist aber seltsam, dass genau dort, wo Sie sich mit dem Angeklagten getroffen haben, eine Menge E-Bikes gestohlen wurden, nämlich in Bregenz.“ Der Zeuge blieb aber stur: Der 38-jährige „Bekannte“ habe ihm bloß geraten, im Ausland zu stehlen anstatt in Ungarn, dort warte schließlich „wertvollere“ Ware. Aber ein echter Auftrag? Den habe es nie gegeben, beteuerte er.
Angeklagter drückte auf die Tränendrüse
Der Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch glaubte von diesem Geschwätz herzlich wenig. Nach kurzer Beratung sprach der Vorsitzende Richter den Angeklagten wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls als Bestimmungstäter schuldig und verurteilte ihn zu 15 Monaten unbedingter Haft. Ein offener Strafrest von zehn Monaten aus der letzten Verurteilung wurde zudem widerrufen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte selbst wollte die Rolle des Auftraggebers partout nicht akzeptieren, erbat Bedenkzeit und setzte zum großen emotionalen Auftritt an, indem er auf die Tränendrüse drückte und meinte: „Dann muss ich jetzt vom Gefängnis aus zusehen, wie meine Mutter stirbt.“ Die Schauspieleinlage ließ das Gericht jedoch unbeeindruckt. Der Ungar wurde wieder in Handschellen gelegt und in die Justizanstalt verbracht.
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