Verfahren eingestellt

Verliebter Ex-Polizist kam mit blauem Auge davon

Oberösterreich
13.07.2026 11:45

Ein 48-jähriger Polizist hatte im Juni 2025 eine Frau auf einer Veranstaltung kennengelernt. Er musste sich am Montag am Landesgericht Linz wegen Amtsmissbrauchs verantworten, weil er insgesamt achtmal im Zentralen Melderegister ZMR nach ihr gesucht hatte. Die große Strafe blieb allerdings aus. 

Juni 2025, Bubble Days im Linzer Hafen. Überall feiernde Menschen, ausgelassene Laune, dazwischen Polizisten, die mit wachsamen Blicken die Gäste im Auge behalten und für Sicherheit sorgen. Für einen dieser Beamten wurde der Tag aber zum Beginn einer sehr unangenehmen Geschichte. Dabei fing alles harmlos an: Der 48-Jährige hatte ein Auge auf eine Feiernde (40) geworfen, die mit einer Freundin das Festival besuchte. Man kam sich näher, sprach, tauschte Nummern aus – und schließlich brachte der Inspektor die beiden Damen mit dem Polizeiauto nach Hause. 

Neugieriger Polizist flog auf
Die beiden blieben fortan in Kontakt, telefonierten und tauschten Nachrichten aus. Doch was sie nicht wusste: Er war neugierig. So neugierig, dass er insgesamt achtmal mit ihrem Namen und ihrer Adresse im Zentralen Melderegister Daten abfragte. Weil sich der laut seinem Verteidiger Andreas Mauhart „engagierte und übermotivierte“ Polizist im Kärnten-Urlaub selbst in den Dienst gestellt und von dortigen Kollegen angezeigt worden war, waren auch diese illegalen Anfragen aufgekommen, deretwegen sich der lang gediente Polizist am Mittwoch wegen Amtsmissbrauchs verantworten musste. 

Diversion rechtskräftig
Allerdings war der Richterin und den Schöffen schnell klar, dass die Höchststrafe von fünf Jahren wohl kaum anzuwenden sei, bzw. überhaupt auf eine Strafe verzichtet werden könnte. So kam es auch: Der 48-Jährige bekam gegen die Zahlung von 3000 Euro mit einer Diversion davon. Die beglich der geschiedene Linzer auch sofort– Verfahren rechtskräftig eingestellt. 

„Schon unheimlich“
Auch der Staatsanwalt ließ sich davon überzeugen: „Das ist aus zwei Gründen möglich – der Angeklagte hat den Dienst bei der Polizei quittiert, und seine Schuld wiegt nicht besonders schwer, weil er die abgefragten Daten wohl auch von der Zeugin erfahren hätte können“, so der Ankläger. Die Zeuginnen, also die beiden Festival-Besucherinnen wurden insofern nicht mehr angehört. „Ich habe davon erst gar nichts gewusst, aber es war schon unheimlich“, so die 40-Jährige – mit der Diversion waren dennoch beide einverstanden.

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