„Moralische Werte“
LGBTQ-Kreuzfahrt darf nicht in der Türkei anlegen
Die Türkei hat einem von einem US-Unternehmen gecharterten LGBTQ-Kreuzfahrtschiff kurzfristig das Anlegen verweigert. Die Behörden begründeten den Schritt mit den „moralischen Werten“ des Landes. Für den Reiseveranstalter ist es nach eigenen Angaben ein beispielloser Vorgang: Noch nie zuvor sei einem seiner Schiffe wegen der Identität der Passagiere das Anlegen untersagt worden.
Das Gouverneursamt der westtürkischen Provinz Aydın erklärte in einer auf X veröffentlichten Mitteilung, es komme „absolut nicht infrage“, dass das Schiff „Scarlet Lady“ im Hafen von Kuşadası anlege. Das Schiff sei von Gruppen gechartert worden, „die für Verhaltensweisen bekannt sind, die mit dem Gefüge unserer Gesellschaft und unseren moralischen Werten unvereinbar sind“. Provinzgouverneure werden in der Türkei direkt vom Büro von Präsident Recep Tayyip Erdoğan ernannt.
Nach Angaben des Gouverneursamts gilt die Entscheidung ausschließlich für den für den 7. Juli geplanten Besuch des Schiffes. Der übrige Kreuzfahrtverkehr sei davon nicht betroffen. Das türkische Tourismusministerium war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Route kurzfristig geändert
Der US-Reiseveranstalter Atlantis Events bestätigte später, dass die türkischen Behörden dem gecharterten Schiff das Anlegen untersagt hätten. Das Unternehmen änderte daraufhin die Reiseroute. Anstelle der geplanten Stopps in der Türkei werde das Schiff nun Kairo sowie die griechische Insel Kreta anlaufen.
Atlantis-Events-Präsident und Geschäftsführer Rich Campbell sagte dem Sender CNN, seinem Unternehmen sei in dessen 36-jähriger Geschichte noch nie wegen der Identität der Passagiere die Erlaubnis zum Anlegen verweigert worden. Es handle sich um den ersten derartigen Vorfall.
Druck aus regierungsnahen Kreisen
Vor der geplanten Reise hatten regierungsnahe türkische Medien sowie konservative Stimmen in sozialen Medien gegen den Besuch des Schiffes mobilgemacht und eine Absage gefordert. Nach der Entscheidung begrüßten die regierungsnahe Zeitung „Star“ und das Nachrichtenportal „A Haber“ das Anlegeverbot mit diffamierenden Formulierungen.
Zudem schlossen die Behörden eine Bar im Istanbuler Stadtteil Beyoğlu, die von regierungsnahen Medien als örtlicher Organisator der geplanten Veranstaltung bezeichnet worden war. Das Gouverneursamt von Istanbul erklärte, die Schließung sei wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Vorschriften erfolgt.
Anti-LGBTQ-Rhetorik verschärft
Die säkulare Verfassung der mehrheitlich muslimischen Türkei verbietet LGBTQ offiziell nicht. Die Regierung des islamisch-konservativen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan hat ihre anti-LGBTQ-Rhetorik in den vergangenen Jahren jedoch verschärft.
Pride-Week-Veranstaltungen und Pride-Märsche werden seit 2015 fast jedes Jahr verboten oder von der Polizei aufgelöst. Die Behörden begründen dies regelmäßig mit Sicherheitsbedenken und der öffentlichen Ordnung.









Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.