Sitzenbleiben kann eine zweite Chance sein, um Lernrückstände aufzuholen. Doch Schülerinnen und Schüler müssen den Beschluss der Klassenkonferenz nicht in jedem Fall hinnehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Widerspruch möglich. „Krone“-Schulratgeber Manfred Jordan erklärt, worauf Betroffene achten sollten.
Ein „Nicht genügend“ im Jahreszeugnis ist für Schülerinnen und Schüler ein herber Rückschlag. Noch bitterer wird es, wenn die Klassenkonferenz zusätzlich die sogenannte „Aufstiegsklausel“ verweigert und den Nichtaufstieg beschließt. Die Begründung: Es seien keine ausreichenden Leistungsreserven vorhanden, um die nächsthöhere Schulstufe erfolgreich zu bewältigen. Doch diese Entscheidung muss nicht widerspruchslos akzeptiert werden. Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit des „Widerspruchs“ vor.
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