Legal oder illegal?

Wassersparen per Verordnung: Ein Bürger provoziert

Oberösterreich
01.07.2026 05:45

In drei Gemeinden drohen in Oberösterreich beim „Pritscheln“ bis zu 1000 Euro Strafe. Die allermeisten Bürger halten sich daran, verstehen die Maßnahmen. Doch ein Hausbesitzer provoziert bewusst und schaltet in der Mittagshitze den Rasensprenger ein.

Per Verordnung wird in Grieskirchen, Tollet und St. Georgen/Gr. seit Samstag das Trinkwasser gespart. Sprich: Pool füllen, Rasen spritzen, Auto waschen oder kärchern mit Leitungswasser sind mit Strafandrohung bis zu 1000 Euro verboten. „Wir haben mehr als 90 Prozent Zustimmung, und der Wasserverbrauch ist merklich gesunken“, lobt Grieskirchens Bürgermeisterin Maria Pachner (ÖVP) ihre Mitbürger.

Starkregen zu wenig fürs Grundwasser
Der Starkregen vom Montagabend sollte den Verbrauch noch einmal senken, „da jetzt das Gartengießen weitgehend entfallen kann“, so die Stadtchefin. Doch fürs Grundwasser ist der Regen noch nicht wirksam, daher bleibt die Verordnung aufrecht – auch in den Nachbargemeinden Tollet und St. Georgen, mit denen man sich im Wasserverband befindet.

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Es geht niemand auf Patrouille, wir wollen auch kein Spitzelwesen. Es befürworten auch die allermeisten die Maßnahmen.

Gerald Nußbichler, Bürgermeister St. Georgen bei Grieskirchen

Anzeige gibt‘s noch keine
Halten sich die Bürger überall an die Ge- und Verbote? Alle, bis auf einen, der es offen auf einen Konflikt anlegt. In St. Georgen schlugen fünf Nachbarn Alarm, als ein Mann Sonntagmittag bei der Gluthitze den Rasensprenger anwarf. Auf „Krone“-Nachfrage bestätigte Bürgermeister Gerald Nußbichler (ÖVP) die Meldungen. Anzeige gebe es noch keine.

Hat er einen eigenen Brunnen?
Man prüfe gerade, ob der St. Georgener – er fiel auch in Corona-Zeiten wegen seiner Abneigung zur „Obrigkeit“ auf – eventuell über einen Hausbrunnen im Garten verfügt und vielleicht dort den Gartenschlauch angeschlossen hatte. Das wäre dann kein Verstoß gegen die Verordnung. „Verzeichnet ist kein Brunnen, das heißt aber bei den alten Häusern nichts. Und einfach im Garten nachsehen dürfen wir nicht“, sagt der Bürgermeister, der auf Kooperation hofft, damit eine eventuelle Anzeige unterbleiben kann.

Bisher gab es bei der Bezirkshauptmannschaft noch keine Meldung gegen Verstöße der „Pritschel-Verordung“.

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