Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat dem ORF Vorarlberg im Streit mit der Landesregierung um die Herausgabe von E-Mails in Zusammenhang mit der ÖVP-Wirtschaftsbundaffäre Recht gegeben. Das Land hatte dem Medium die Übergabe der Nachrichten verweigert und als Begründung eine „fiktive Archivierung“ ins Feld geführt.
Die Wirtschaftsbundaffäre dürfte für die Vorarlberger ÖVP noch lange nicht ausgestanden sein. Bekanntlich sollen die betreffenden E-Mails aus dem Jahr 2015 Interventionen von Unternehmern beim damaligen Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) belegen.
Eine Herausgabe lehnte das Land bislang unter Verweis auf das Archivgesetz ab: Die E-Mails seien zwar beim Amt der Landesregierung gespeichert, sie gälten aber formal als archiviert, auch wenn das Landesarchiv die E-Mails bisher aus technischen Gründen nicht übernommen habe, so die kreative Argumentation. Hintergrund: Akten, die im Landesarchiv liegen, fallen nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz und wären damit geschützt.
Keine Rechtsgrundlage für „Übernahmefiktion“
Der ORF legte daraufhin Beschwerde ein – und bekam nun vom Landesverwaltungsgericht Recht: „Es gibt im Archivgesetz keine Rechtsgrundlage für eine ,Übernahmefiktion‘, wenn elektronische Dokumente mangels entsprechender technischer Möglichkeiten nicht vom Vorarlberger Landesarchiv übernommen werden konnten“, heißt es in der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts.
Der Zugang zu der begehrten Information sei folglich „nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu beurteilen“, so das LVwG, das den Bescheid des Landes aufhob. Dieses muss nun neu über die Herausgabe entscheiden, diesmal allerdings auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes.
Ob das Land die E-Mails tatsächlich so bald freigibt, ist allerdings fraglich – laut ORF habe das Land mitgeteilt, den Fall rechtlich prüfen zu wollen und „die Interessen an der ungehinderten Informationsbeschaffung für journalistische Tätigkeit“ gegen das „Interesse der betroffenen Person, vor Offenlegung der Information eine Stellungnahme abgeben zu können“ abzuwägen.
Wer nichts zu verbergen hat, muss sich nicht hinter fiktiven Archiven verstecken.
Claudia Gamon, NEOS
Die Opposition fordert die sofortige Freigabe der E-Mails
Während die ÖVP-geführte Landesregierung offenbar auf Zeit spielt, fordert die Opposition geschlossen die sofortige Freigabe der E-Mails. „Wer nichts zu verbergen hat, muss sich nicht hinter fiktiven Archiven verstecken“, sagt NEOS-Landessprecherin Claudia Gamon.
Der Vorarlberger SPÖ-Landesvorsitzende Mario Leiter sieht nicht zuletzt Landeshauptmann Markus Wallner durch den Gerichtsentscheid in die Ecke gedrängt: „Das ist eine peinliche Niederlage für die Landesregierung. Wallner wollte der Öffentlichkeit erklären, dass Unterlagen, die nicht im Archiv liegen, rechtlich trotzdem so behandelt werden, als würden sie dort liegen. Diese an den Haaren herbeigezogene Konstruktion ist gescheitert.“
Ins gleiche Horn bläst Grünen-Kontrollsprecherin Eva Hammerer: „Es zeigt sich ganz klar, dass die ÖVP etwas vertuschen wollte und jetzt nach der nächsten Hintertüre für Geheimhaltung der E-Mails sucht, anstatt den Bürgerinnen und Bürgern endlich reinen Wein einzuschenken!“, empört sie sich.
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