Für alle Angeklagten

Causa Wirtschaftsbund: Schuldsprüche bestätigt

Vorarlberg
21.01.2026 12:52
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Das Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Innsbruck rund um vier angeklagte Wirtschaftsbund-Funktionäre endete mit der Bestätigung der Schuldsprüche für die Angeklagten: Die Geldstrafen bleiben bestehen.

Die Schuldsprüche und Strafhöhen gegen vier Angeklagte in der sogenannten Vorarlberger „Wirtschaftsbundaffäre“ sind am Mittwoch im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) bestätigt worden. Die vier Männer waren im März in erster Instanz wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung verurteilt worden. Die Verteidiger der Angeklagten meldeten Berufung an, auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) berief.

Sowohl die Berufungen der Verteidiger als auch jene der WKStA gegen das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Feldkirch (LG) wurden nunmehr abgewiesen. Angeklagt waren neben dem ehemaligen Vorarlberger Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) die drei Ex-Wirtschaftsbund-Führungskräfte Hans Peter Metzler, Jürgen Kessler und Walter Natter.

Kostspielige Weihnachtsessen
Sie waren nunmehr rechtskräftig zu Geldstrafen in Höhe von 27.500 Euro (Rüdisser), 15.000 Euro (Metzler), 13.500 Euro (Kessler) und 10.000 Euro (Natter) verurteilt worden. Jeweils die Hälfte der Geldstrafen wurde bedingt auf drei Jahre ausgesprochen. Der konkrete Vorwurf drehte sich um die Bezahlung von sechs Weihnachtsessen mit jeweils 30 bis 35 Teilnehmern im Gesamtwert von 12.980 Euro. Rüdisser hatte eingeladen, der Wirtschaftsbund bezahlte.

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