Weil Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser die Schmiergelder rund um die Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften nicht versteuert hatte, wird ihm nun Abgabenhinterziehung vorgeworfen. Nun droht ihm neues Ungemach.
Ein Richter hatte bei einem Finanzstrafprozess 2021 gegen einen früheren Bankdirektor, der Millionen veruntreut hatte, scherzhaft gemeint: „Vielleicht sollte in Steuerformularen die Rubrik ,illegale Einkünfte‘ eingeführt werden.“ Hintergrund: Auch Verbrecher sind verpflichtet, für ihre „Beute“ Steuern zu bezahlen. Grasser tat dies für die Buwog-Provisionen nicht und muss daher laut WKStA jetzt bis zu zwei weitere Jahre Haft fürchten.
Doch verliert der frühere Minister aufgrund des neuen offenen Verfahrens jetzt auch seine Fußfessel? Anwälte berichten, dass bei ihren Mandanten die Vollzugslockerungen umgehend widerrufen wurden, wenn ein neues Verfahren anhängig wurde ...
Im Ministerium will man davon nichts wissen. Auch bei einer neuerlichen Anklage würden Fußfesselträger diese nicht automatisch verlieren, es sei denn, es würden neue U-Haft-Gründe dadurch bestehen. Was bei Karl-Heinz Grasser offenbar nicht der Fall ist.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.