Prozess in Eisenstadt

Nächtliche Disko-Schlägerei endet vor Gericht

Burgenland
14.08.2026 16:00

Ein 20-Jähriger vermöbelte drei junge Burgenländer, weil sie ihn und seine Mutter beleidigt hatten. Zwei von ihnen akzeptieren die Hiebe, der Dritte nicht: Eineinhalb Monate nach dem Vorfall wurde bei ihm der Bruch des Handgelenks diagnostiziert. Er fordert nun ein saftiges Schmerzensgeld.

Prinzipiell hört niemand gern, wenn die eigene Mutter indirekt beleidigt wird. Egal, aus welchem Kulturkreis er stammen möge. Er sei also der Sohn einer Frau, die sich mehreren Männern gegen Bezahlung hingeben würde – und da brannten beim Albaner vor einer Diskothek in Oberpullendorf nach der Sperrstunde die Sicherungen durch. Er antwortete den Beleidigungen mit den Fäusten.

Fraktur wurde „offenbar übersehen“
Zwei Burgenländer wurden verletzt, sie akzeptieren beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt die Hiebe und machen keine Ansprüche geltend. Der dritte Mann hingegen schon: Der 20-Jährige hatte den Burschen im Gesicht getroffen, die Brille fiel zu Boden und zerbarst. Nach einem Rempler stürzte das Opfer und zog sich einen Bruch am Handgelenk zu, der jedoch erst eineinhalb Monate später im Krankenhaus diagnostiziert wurde. „Offenbar wurde die Fraktur bei der Untersuchung übersehen“, sagt die Richterin. Das bedeutet: Die volle Schuld an den aufgetretenen gesundheitlichen Problemen des Opfers wird nicht dem Angeklagten zuzuweisen zu sein.

Der Albaner gesteht ein, in dieser Nacht stark betrunken gewesen zu sein. „Im Auto sagte er, dass er hingeschlagen hat“, sagt sein Cousin im Zeugenstand. „Als wir wegfuhren, hat ein Clubbesucher auf mein Auto geklatscht und laut geschimpft.“

Besser „umdrehen und gehen“
Der Angeklagte gibt sein Fehlverhalten unumwunden zu. „Ich habe leider überreagiert, es tut mir sehr leid“, so der 20-Jährige, der die Worte der Richterin nickend zur Kenntnis nimmt: „Wenn jemand Sie beleidigt, müssen Sie sich umdrehen und gehen. Sie dürfen maximal zurückschimpfen!“

7000 Euro Schmerzensgeld fordert die Anwältin des Opfers. Plus die Kosten für die Brille in der Höhe von 600 Euro. „Das wird endgültig wohl nur zivilrechtlich zu klären sein“, sagt Frau Rat, ehe sie eine Diversion anbietet: 3000 Euro Geldbuße, 1000 Euro als symbolischer Schadenersatz für das Opfer, 250 Euro Pauschalkosten. Der Albaner akzeptiert, die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab. Daher: Nicht rechtskräftig.

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