Zeugen „glaubwürdig“

Drei Monate bedingt für Drohung am Fußballplatz

Kärnten
14.08.2026 12:33

Weil ein 29-jähriger Kärntners einen Gegenspieler während eines Fußballspieles im April des heurigen Jahres mit dem Umbringen bedroht hat, landete er vor Gericht. Trotz „harten Rangehen“ des Opfers, hätte er sich laut Richter den „Auszucker“ ersparen sollen. Das Urteil: Drei Monate bedingt!

Sehr harte Fouls, Schläge, Tritte oder absichtliches Handspiel – so eine Rote Karte bekommt man beim Fußball durchaus ab und an zu sehen. Eigentlich gibt’s die Strafe inklusive Platzverweis auch für grobe Schimpfwörter. Nur auf einem Unterkärntner Fußballplatz hatte ein „Ich bring dich um“ im Frühjahr 2026 andere Folgen. Ein Spieler soll damals nämlich den Verteidiger der gegnerischen Mannschaft mehrfach gefährlich bedroht haben und landete jetzt vor dem Klagenfurter Landesgericht.

Regelrecht verfolgt soll er seinen Gegner sogar haben, ihm immer wieder körperlich nahe gekommen sein und öfter gesagt haben „Ich bring dich und deine Familie um.“

„Emotionale Aussagen am Platz normal“
Der Angeklagte sieht das naturgemäß anders und bekennt sich nicht schuldig. Sehr wohl gibt er zu, erst gedroht zu haben seinem Widersacher „den Kopf abzureißen“ und ihn „umzulegen“ – aber nur im fußballerischen Sinn, also mit einem Revanchefoul. Dieser habe nämlich aggressiv gespielt und ihn immer wieder gefoult. Dafür gab‘s vom Schiedsrichter auch Ahndungen für das Opfer, während der Angeklagte ohne Strafe vom Platz spazierte.

Beleidigungen und „emotionale Aussagen“ seien am Rasen laut Angeklagtem aber „üblich“. Richter Gerhard Pöllinger-Sorré zeigte sich von den „Animositäten“ der beiden Hobbysportler wenig beeindruckt. „So ein Umgangston am Fußballplatz gibt es vielleicht in der 2. Klasse.“

Die vielen Drohungen hat der Schiri, der ohnehin nicht nochmals zur Einvernahme erscheint, nicht gehört, dafür aber mehrere andere Fußballspieler, die als Zeugen vernommen werden. Vom Richter gibt es für alle die Warnung, die Wahrheit zu sagen, entsprechend wage bleiben die Herrschaften dann – zumindest teilweise. Einer nimmt sogar seine Aussage bei der Polizei zurück, er habe „nur von anderen gehört, dass das Opfer bedroht wurde“. 

Strafe nicht rechtskräftig
Trotzdem reichen die Aussagen dem Herrn Rat. Am Ende findet er es „traurig, dass überhaupt eine Strafe nötig ist“. Man hätte sich, wie auf dem Fußballplatz, „auf Augenhöhe begegnen und die Hände schütteln sollen“. Mildernd wertet er unter anderem aber auch die Provokation des Opfers, deswegen gibt es drei Monate bedingt.

Wegen der Berufung und einer Nichtigkeitsbeschwerde vom Verteidiger, ist die Strafe ist nicht rechtskräftig.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung