Ungarn ist wegen seiner Zwangsrabatte im Lebensmittelhandel vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt worden. Die ungarische Regierung hatte 2023 große ausländische Supermarktketten zu Sonderangeboten verpflichtet, die um mindestens 15 Prozent unter dem niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage liegen. Zudem mussten bestimmte Warengruppen in festgelegten Mindestmengen verkauft werden.
Der EuGH stellte einen Verstoß gegen den freien Wettbewerb fest, einem Grundprinzip im EU-Recht. „Die Verpflichtung, bestimmte Produkte zu einem gesenkten Preis und in einer bestimmten Mindestmenge zu verkaufen, hindert die Händler nämlich daran, ihre Verkaufspreise und die Mengen, die sie verkaufen möchten, auf der Grundlage wirtschaftlicher Erwägungen frei festzulegen“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichtshofes.
Maßnahmen im Kampf gegen hohe Inflation
Ungarn hatte die Preiseingriffe verhängt, um die hohe Inflation in den Griff zu bekommen und die Haushalte mit günstigen Grundnahrungsmitteln zu versorgen. Der EuGH stellte jedoch fest, dass die Maßnahmen nicht verhältnismäßig waren.
Neben den Zwangsrabatten erhebt die ungarische Regierung auch Sondersteuern auf die Umsätze ausländischer Handelsunternehmen. Gegen die Preis- und Mengenkontrollen, die Ungarn 2022 vor den Zwangsrabatten angewendet hatte, hatte die Spar-Gruppe aus Österreich bereits 2024 vor dem EuGH gewonnen.
Keine Kehrtwende unter Magyar erwartet
Eine Kehrtwende unter dem neuen ungarischen Ministerpräsidenten Péter Magyar gilt übrigens als unwahrscheinlich. Seine TISZA-Partei hat im April die Nachfolgeregelung zu den Zwangsrabatten, die Margendeckel („Margin Caps“), auf unbestimmte Zeit verlängert. Auch an der Sondersteuer will Magyar festhalten. Beide Maßnahmen führen dazu, dass ausländische Supermarktketten wie Spar, Penny, dm und Tesco in Ungarn seit Jahren Verluste einfahren. Diese drohen mit Schadenersatzklagen.
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