Erfolgreich geklagt

Trotz schwerer Depression Pension nicht bewilligt

Oberösterreich
12.06.2026 17:35
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Einer schwerkranken Patientin aus Oberösterreich wurde von der Pensionsversicherungsanstalt die Berufsunfähigkeit verweigert. Die Betroffene suchte bei der Arbeiterkammer Unterstützung, die ihr bei Gericht beistand. Ein Sachverständiger kam schließlich zu der Einschätzung, dass die Frau nicht mehr arbeitsfähig sei.

Zehn Jahre lang kämpfte eine Angestellte mit Sehstörungen, muskulären Verspannungen und chronischen Schmerzen. Dazu kamen schwere Depressionen.

Keine ausreichende Einschränkung
Die im EDV-Bereich tätige Arbeitnehmerin stellte einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension, der von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) aber angelehnt wurde. Begründung: Es liege weder eine dauerhafte noch vorübergehende Berufsunfähigkeit vor, zudem würden die vorliegenden medizinischen Gutachten keine ausreichende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit belegen.

Gutachten
Die Dienstnehmerin wandte sich an die Arbeiterkammer OÖ, die vor Gericht klagte. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass die Arbeitnehmerin nicht mehr in der Lage sei, ihre bisherige Tätigkeit oder einen anderen Job weiter auszuüben. Der Frau wurde eine Berufsunfähigkeitspension zugesprochen.

„Dieser Fall ist einmal mehr ein Beleg dafür, dass PVA-Bescheide regelmäßig vor Gericht korrigiert werden müssen, weil sie nicht dem tatsächlichen Gesundheitszustand entsprechen“, kritisiert Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl.

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