Weil das Sachverständigengutachten auf veralteten und sachlich unrichtigen Schulungsunterlagen basiere, wagt ein Steirer einen mutigen Schritt. Nach Ablehnung einer Invaliditätspension will sich der schwer an Long Covid erkrankte Steirer nun die Differenz zur Notstandshilfe von der PVA durch einen Zivilprozess zurückholen.
„Früher war ich Fußball-Schiri, jetzt muss ich mich hinsetzen, wenn ich ein paar Schritte gehe. Ob Zähneputzen oder Toilettengang – an manchen Tagen geht gar nichts mehr“, erzählt der Steirer Markus Feiertag, dass er sich „wie ein Bleibrocken“ fühle. Der frühere Brauereiangestellte aus Gratkorn leidet seit seiner Covid-19-Infektion an einem schweren postviralen Syndrom mit Long-Covid- beziehungsweise ME/CFS-Symptomatik.
Da er nicht mehr arbeitsfähig ist, ist er auf öffentliche Leistungen angewiesen. Doch die Pensionsversicherungsanstalt hat mit Bescheid vom Jänner 2024 eine Invaliditätspension abgelehnt.
Veraltete Schulungsunterlagen für Gutachter
Weil die Behörde wie auch die ÖBAK, die Schulungen für Sachverständige anbietet, völlig veraltete und falsche Unterlagen verwendet haben, wagte der Erkrankte jetzt einen mutigen Schritt: Der 55-Jährige klagt die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die ÖBAK.
Ob Zähneputzen oder Toilettengang – an manchen Tagen geht gar nichts mehr.
Markus Feiertag
„Wir gehen davon aus, dass er bei richtigen Gutachten, die nicht auf veralteten und sachlich unrichtigen Schulungsunterlagen basieren, die Pension bekommen hätte“, sagt sein Anwalt Hubert Niedermayr.
Differenz zur Notstandshilfe
Eingeklagt wird die Differenz zur Notstandshilfe, die Feiertag aktuell bezieht. Der richtungsweisende Prozess wird im Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien steigen. „Wir Erkrankte haben ein Recht auf vernünftige Leistungen. Schließlich haben wir jahrelang eingezahlt“, so Feiertag zur „Krone“.
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