Die Debatte um Pensionsbegutachtungen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) spitzt sich weiter zu – und nun zieht die Politik Konsequenzen. Sozialministerin Korinna Schumann hat eine Gesetzesänderung angekündigt, die Betroffenen künftig mehr Rechte bei medizinischen Begutachtungen einräumen soll. Konkret geht es um die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mitzunehmen. Während die PVA bisher keinen Rechtsanspruch sieht, stellt die Ministerin klar: Eine gesetzliche Regelung wird kommen.
„Diese gesetzliche Grundlage wird es geben“, erklärte Schumann am Freitag. Ziel sei es, in einer sensiblen Situation Rechtssicherheit zu schaffen. Die Regelung solle speziell auf Begutachtungsverfahren zugeschnitten werden und in enger Abstimmung mit der Pensionsversicherung erarbeitet werden.
Kein Rechtsanspruch – aber politische Kehrtwende
Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion ist die bisherige Praxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA): Dort besteht bei Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität kein gesetzlich verankerter Anspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson. Das bestätigte die PVA und verwies darauf, dass eine Änderung dieser Rechtslage Aufgabe des Gesetzgebers sei.
Zwar betont die PVA, dass die Anwesenheit einer Vertrauensperson in der Praxis häufig möglich sei, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Gutachten dadurch nicht beeinflusst oder das Verfahren beeinträchtigt werde. Eine ähnliche gesetzliche Grundlage wie im Pflegegeldbereich existiere derzeit nicht.
Kritik nach Studie der Arbeiterkammer
Ausgelöst wurde die politische und öffentliche Debatte durch eine Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich, die im Auftrag des Foresight-Instituts erstellt wurde. Darin gaben laut Erhebung rund 70 Prozent der befragten Antragstellerinnen und Antragsteller bei PVA-Begutachtungen an, die Untersuchung als wenig oder gar nicht respektvoll empfunden zu haben. Auch von „kasernenartigem Ton“, „Anschreien“ und dem Vorwurf der Simulation gesundheitlicher Probleme war die Rede.
Die Kritik blieb auch nach ersten angekündigten Maßnahmen nicht leise. So forderten unter anderem der Behindertenverband KOBV sowie die Pro Rare Austria eine gesetzliche Verankerung des Rechts auf eine Begleitperson.
Schumann plant umfassendere Reformen
Schumann hatte bereits zuvor ein Maßnahmenpaket angekündigt. Neben einem möglichen Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter sowie einem verbesserten Beschwerdemanagement wurde auch das Thema Vertrauensperson genannt. Künftig solle die Mitnahme nicht nur beim Pflegegeld, sondern auch bei Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen ausdrücklich ermöglicht werden. Betroffene sollen zudem aktiv darauf hingewiesen werden.
Nach einem Gespräch mit der PVA sei vereinbart worden, Verbesserungen im System der Begutachtungen voranzutreiben, hieß es aus dem Ministerium.
PVA: Standards, Schulungen und Qualitätskontrollen
Die PVA verweist ihrerseits auf bestehende Qualitätsstandards in der Begutachtung. Medizinische Gutachten folgten gesetzlichen Vorgaben, sozialversicherungsrechtlichen Kriterien sowie medizinischen Leitlinien. Zudem gebe es bereits interne Verhaltensrichtlinien und Berufsstandards für Gutachterinnen und Gutachter.
Auch Schulungen seien etabliert: Gutachterinnen und Gutachter müssten sich zertifizieren und regelmäßig rezertifizieren, etwa über die Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung. Zusätzlich erfolgten interne Einschulungen sowie kontinuierliche Fortbildungen.
Beschwerdemanagement wird überarbeitet
Parallel wird auch das Beschwerdesystem der PVA überarbeitet. Gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium sollen neue Maßnahmen entwickelt und in bestehende Strukturen – inklusive der Ombudsstelle – integriert werden.
Wie genau die geplante Gesetzesänderung ausgestaltet sein wird, ist derzeit noch offen. Klar ist jedoch: Die politische Reaktion auf die Kritik an den Begutachtungen hat bereits eingesetzt – und könnte das System der Pensionsprüfung nachhaltig verändern.
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