Nun ist die „Rückführungverordnung“ der EU also in Kraft getreten. „Rückführung“, was für ein grausliches Wort! Fast so schlimm wie „Remigration“, was es im Übrigen ins Deutsche übersetzt ja auch heißt. Da klingen englische Begriffe viel harmloser. So etwa „Return Hubs“, was soviel wie „Rückführungszentren“ heißen soll.
EINERSEITS ist die geplante Einrichtung solcher Rückführungzentren in außereuropäischen Drittstaaten wohl ein Schritt in die richtige Richtung. Dort sollen etwa straffällig gewordene Migranten, die nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können, unterkommen.
ANDERERSEITS stellen diese „Return Hubs“ vorläufig nicht mehr als Symbolpolitik dar. Bislang sind nämlich weder die betreffenden Drittstaaten definiert, noch die Art und Weise, wie die Abgeschobenen dort untergebracht werden sollen. Soll das ein Gefängnis sein oder ein Hotel, geschlossen oder offen? Alles noch unklar
Und überhaupt kann diese Rückführungverordnung nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein: Während nämlich Hunderttausende – zumeist illegal – nach Europa kommen, werden damit vielleicht einige hundert abgeschoben. Und das unter zahlreichen rechtlichen Hürden, dafür sorgt die europäische Justiz.
Zwar mag diese Maßnahme einen gewissen Abschreckungeffekt gegenüber illegalen Einwanderern haben, eine wirkliche Lösung unseres Migrationsproblems aber stellt sie längst nicht dar.
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