Böse Überraschung

Bakterien-Alarm! Hier herrscht jetzt Badeverbot

Burgenland
22.07.2026 16:11
Porträt von Burgenland-Krone
Von Burgenland-Krone

Eine Routinekontrolle im Burgenland bringt massiv erhöhte Keimwerte ans Licht. Nun wird fieberhaft nach der möglichen Ursache gesucht.

Badeverbot mitten im Hochsommer: Der Badeteich St. Margarethen bleibt bis auf Weiteres gesperrt. Eine Routinekontrolle brachte eine massiv erhöhte Belastung mit E.-coli-Bakterien ans Licht. Die gemessenen Werte überschritten den zulässigen Grenzwert deutlich – an einer Messstelle lag die Belastung sogar dreieinhalbmal über dem erlaubten Wert.

Bakterien können Magen-Darm-Erkrankungen verursachen
Die nachgewiesenen E.coli-Bakterien können Magen-Darm-Erkrankungen verursachen. Mit den Ergebnissen hatte in der Gemeinde niemand gerechnet. „Das hat uns völlig überrascht“, sagt Bürgermeister Edi Scheuhammer zur „Krone“. Erst am Mittwoch wurde die Gemeinde von der Bezirkshauptmannschaft über die Laborergebnisse informiert. Noch am selben Tag wurden Hinweistafeln aufgestellt und das Badeverbot vorbereitet. Experten versuchen jetzt herauszufinden, woher die Bakterien kommen. Als mögliche Ursache kommen Wasservögel sowie menschliche oder tierische Fäkalien infrage.

Ursachenforschung: Tier oder Mensch als Auslöser?
Gemeinsam mit der Bezirkshauptmannschaft und der biologischen Station Illmitz läuft nun die Ursachenforschung. Mit einer raschen Entwarnung ist nicht zu rechnen. Das Wasser eines Badeteichs lässt sich weder austauschen noch aufbereiten. E.-coli-Bakterien können mehrere Wochen überleben. Neue Wasserproben sollen daher frühestens in drei bis sechs Wochen genommen werden, so der Bürgermeister.

Wahrscheinlich Badeschluss für die heurige Saison
Erst wenn die gesetzlichen Grenzwerte wieder eingehalten werden, kann das Badeverbot aufgehoben werden. „Bis dahin ist der Sommer wahrscheinlich vorbei“, sagt Scheuhammer. Besonders leid tue ihm der neue Pächter des Badeteichs. „Für ihn ist das natürlich besonders bitter.“ Der wirtschaftliche Schaden für die Gemeinde sei dagegen zweitrangig. 

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