Zwei Männer, ein Ziel: fremde Fahrräder. Am Landesgericht Feldkirch mussten sich ein 36-jähriger Bulgare und ein 26-jähriger Rumäne wegen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch verantworten.
Tatorte waren unter anderem Altach und Hohenems, dazu ein Einbruch in ein leer stehendes Doppelhaus. Was die beiden Angeklagten trennt, ist ihr kriminelles Vorleben. Während der Rumäne mit zwei Vorstrafen vergleichsweise harmlos dasteht, liest sich das Vorstrafenregister des Bulgaren wie ein Krimi in Fortsetzungen: eine Verurteilung in Dänemark, zehn in Schweden, satte 20 in Bulgarien – fast alle einschlägig. Richterin Verena Wackerle brachte es auf den Punkt: ein klassischer Wiederholungstäter, quer durch halb Europa aktenkundig!
Richterin kontert mit treffendem Kommentar
Die Fahrraddiebstähle gaben beide unumwunden zu. Beim Doppelhaus-Einbruch aber schaltete der Bulgare auf stur: Er habe dort bloß übernachtet, ein Bekannter habe es erlaubt, gekommen sei er eigentlich nur für einen Job. Die Richterin quittierte das mit beißendem Spott: „Toller Plan geworden, wenn Sie im August nach Österreich kommen und am vierten August schon die ersten Fahrräder klauen.“ Für sie stand fest: „Die Reise war von Anfang an auf Diebstahl ausgelegt.“
Spuren am Tatort sprachen gegen den Angeklagten
Noch dreister war die Ausrede zum Einbruch selbst: Die Verantwortung schob der Bulgare nämlich kurzerhand einer dritten Person zu. Nur hatte genau dieser Mann den nun Angeklagte in einem früheren Verfahren als „Strippenzieher“ bezeichnet – das Gegenteil also. Zudem passten die Spuren am Tatort schlecht zur Version des 36-Jährigen: eine beschädigte Tür, ein eingeschlagenes und notdürftig wieder vernageltes Fenster. Die Richterin ließ daran keinen Zweifel: „Jeder hätte erkannt, dass hier etwas nicht stimmt.“ Sowohl Richterin als auch Staatsanwältin brachten es auf einen Nenner: „Kriminaltourismus“ – man war gezielt eingereist, um zu stehlen.
Haftstrafen für dreistes Duo
Das Urteil fiel entsprechend hart aus: dreieinhalb Jahre Haft für den einschlägig vorbestraften Bulgaren, zehn Monate für seinen jüngeren Komplizen. Wackerle machte dabei klar, dass Letzterer noch glimpflich davonkam – ohne die rasche Festnahme wären wohl weitere Anklagepunkte hinzugekommen. Während das Urteil gegen den Rumänen bereits rechtskräftig ist, bleibt offen, ob die Staatsanwaltschaft gegen den Bulgaren noch Rechtsmittel einlegt.


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