„Anschlag“ auf Kunden

Abgabe soll auch für inländische Pakete gelten

Innenpolitik
12.05.2026 15:25
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die Regierung hat am Montag den Gesetzesentwurf für die geplante Paketabgabe vorgelegt – nun wird Kritik laut. Denn das ursprüngliche Vorhaben, die Abgabe nur für Sendungen aus Drittstaaten einzuführen, ließ sich rechtlich nicht umsetzen. Daher sollen ab Ende September auch inländische Pakete umfasst sein.

Die Abgabe beträgt laut dem Gesetzesentwurf in diesem Fall zwei Euro pro Sendung. Sie gilt nur für Geschäfte mit Endkundinnen und Endkunden, B2B-Onlineshops sind demnach davon ausgenommen. Zudem umfasst die Regelung nur Unternehmen im Versandhandel mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz im Jahr. Betroffen sind somit beispielsweise die großen Plattformen Temu und Shein, aber auch österreichische Händler wie die Otto Austria Group oder Electronic4you.

Die Bundesregierung hat jetzt den Gesetzesentwurf für die geplante Paketabgabe vorgelegt ...
Die Bundesregierung hat jetzt den Gesetzesentwurf für die geplante Paketabgabe vorgelegt (Symbolbild).(Bild: RONALD RAMPSCH)

Österreichische Unternehmen, die die Umsatzgrenze nicht erreichen, aber ihre Produkte über große Plattformen und Marktplätze anbieten, müssen die Paketabgabe ebenfalls bezahlen. Als Versandhändler gilt dann die Plattform, beispielsweise Amazon. Diese muss die Abgabe abführen. Wenn Kundinnen und Kunden direkt im Geschäft ein Produkt kaufen, das erst bestellt werden muss, fällt keine Abgabe an. Selbiges gilt, wenn Unternehmerinnen und Unternehmer die Ware selbst zustellen.

Das sind die Eckpunkte der geplanten Abgabe:

Die Infografik zeigt den Gesetzesentwurf zur geplanten Paketabgabe. Bei Online-Bestellungen über große Versand-Plattformen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz soll eine Abgabe von 2 Euro pro Sendung erhoben werden. Sendungen an Unternehmen und Zustellungen nach Einkauf im Geschäft sind von der Abgabe ausgenommen. Quelle: APA.
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280 Millionen Euro Einnahmen
Die Paketabgabe soll laut dem Finanzministerium rund 280 Millionen Euro jährlich bringen. Damit soll die Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ab 1. Juli 2026 zum Teil gegenfinanziert werden. Die Paketabgabe selbst wird planmäßig nach dem 30. September in Kraft treten.

„Eigentor schon vor der Fußball-WM“
Wie berichtet, war die Paketabgabe ursprünglich nur für Sendungen aus Drittstaaten vorgesehen. „Sie wird als Maßnahme gegen Temu und Shein verkauft, tatsächlich zahlen aber vor allem österreichische und europäische Händler, die rechtskonform agieren, die Rechnung. Die eigentlichen Verursacher der Wettbewerbsverzerrung werden das System weiterhin umgehen“, kritisierte der Handelsverband am Dienstag in einer Aussendung. Österreich schieße sich „schon vor dem Start der Fußball-WM ein Eigentor“. Der Handelsverband forderte stattdessen unter anderem mehr Kontrollen im E-Commerce und eine Ausweitung der Haftung von Plattformen für die korrekte Mehrwertsteuerabfuhr.

FPÖ: „Anschlag auf Geldbörsen“
Laut dem Handelsverband wären 4000 österreichische Klein- und Mittelunternehmen von der Paketabgabe betroffen. Auch die FPÖ kritisierte das Vorhaben der Regierung. „Hier wird unter dem Vorwand, internationale Onlineunternehmen zu besteuern, ein direkter Anschlag auf den heimischen Handel und die Geldbörsen der Bürger verübt“, sagte Generalsekretär Michael Schnedlitz. Die Händler Otto Austria und XXXLutz sehen rechtliche Probleme, Otto kündigte an, rechtlich dagegen vorzugehen.

Die Europäische Union hat angekündigt, ab dem 1. November eine Bearbeitungsgebühr für Kleinpakete aus Drittstaaten einzuführen – zusätzlich zu einer Zollgebühr in der Höhe von drei Euro ab Juli 2026. Argumentiert wurde etwa mit einem „unlauteren Wettbewerb für EU-Unternehmen“ und Umweltbedenken.

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