Eine Mutter zweier schulpflichtiger Kinder wollte im Mai einen Nebenjob auf einer Alm antreten und ihre Kinder mitnehmen. Sie stellte einen Antrag auf Fernbleiben des Unterrichtes für die gesamte Dauer. Die Bildungsdirektion lehnte das Ansuchen ab, wogegen die Erziehungsberechtigte aber Beschwerde einlegte.
Ein ungewöhnliches Ansuchen einer Mutter erreichte Ende März die Bildungsdirektion OÖ. Eine Bankangestellte und ehrenamtliche Instruktorin eines Alpenvereins schilderte, dass sie von 1. bis 31. Mai 2026 auf einer Alpenvereinshütte „die Vorbereitung von Mahlzeiten sowie die Ausarbeitung eines Social-Media-Konzepts“ übernehmen werde. Dafür wollte sie ihre beiden schulpflichtigen Kinder vom Unterricht abmelden.
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