Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg mit deutlicher Mehrheit für die Aufhebung der Immunität von FPÖ-EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky gestimmt. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hatte einen entsprechenden Antrag von den zuständigen Behörden in Österreich erhalten.
Österreichische Behörden können nun Ermittlungen gegen Vilimsky aufnehmen, laut dem FPÖ-Mandatar wegen der Anfertigung einer Sicherheitstüre auf FPÖ-Kosten.
„Im Jahr 2013 kursierte meine Privatadresse unter gewalttätigen Aktivisten des Schwarzen Blocks in Wien. Dies ist durch eine eidesstattliche Erklärung belegt. Aus großer Sorge um die Sicherheit meiner Familie – insbesondere meiner damals noch minderjährigen Tochter – habe ich meine Partei gebeten, die Kosten für den Einbau einer Sicherheitstür in meiner Mietwohnung zu übernehmen. Eine solche Maßnahme war deutlich kostengünstiger als jede dauerhafte Sicherheitskraft“, so Vilimsky laut schriftlicher Stellungnahme nach der Abstimmung des zuständigen Rechtsausschusses.
Vilimsky kritisiert „marodes System“
„Wenn das etwas ist, das verwerflich ist, dann spricht das auch für das marode System hier“, so Vilimsky am Dienstag in Straßburg gegenüber Journalisten. Er verwies auf die „linksextreme Italienerin“ Ilaria Salis, „die mit einer Eisenstange auf einen anderen Menschen eingeschlagen“ habe und deren Immunität aber erhalten blieb. Das Parlament hatte sich im Herbst mit einer knappen Mehrheit gegen die Aufhebung der Immunität der linken EU-Abgeordnete ausgesprochen. Die ungarische Staatsanwaltschaft wirft Salis vor, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Personen Rechtsextreme körperlich angegriffen und verletzt zu haben.
Das EU-Parlament hatte zuletzt im November 2021 einen „Antrag auf Aufhebung der Immunität von Harald Vilimsky“ angenommen. Dieser wurde damals von der Staatsanwaltschaft Wien beantragt. Grund war der Verdacht auf Untreue und Förderungsmissbrauch.
Ermittlungen möglich, noch keine Verurteilung
Die Immunität soll die Abgeordneten vor willkürlicher Strafverfolgung und rechtlichen Konsequenzen schützen und ihnen die ungehinderte Ausübung ihres Amtes erleichtern. Ihre Aufhebung ermöglicht die Aufnahme von Ermittlungen gegen einen EU-Abgeordneten, bedeutet aber noch keine Verurteilung und auch keinen automatischen Verlust des Mandates. Gegen die Aufhebung kann auch berufen werden, was in der Vergangenheit auch gemacht wurde.
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