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Familientragödie in OÖ

Beim „Pflichtteil“ sind Ausnahmen kaum möglich

Oberösterreich
09.05.2026 05:00

Weil die Tochter (61) nicht zugunsten ihrer Kinder auf den „Pflichtteil“ verzichten wollte, musste sie sterben. Die „Krone“ fragte beim obersten Notar Oberösterreichs, Friedrich Jank aus Bad Leonfelden, nach, was es mit dem Pflichtteil auf sich hat. Dieser beträgt rechnerisch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

„Es gibt nur wenige Gründe, dass dieser entzogen werden kann“, erklärt der Jurist. Kurz gesagt, wenn sich der Erbe schwere strafrechtliche Verfehlungen gegenüber dem Erblasser zuschulden kommen ließ. Selbst wenn sich Kinder lange nicht um die Eltern kümmerten, wie es in Familien „üblich“ ist, ist dies kein Ausschließungsgrund. Erst nach 20 Jahren „Funkstille“ kann der Pflichtteil um die Hälfte reduziert werden, dann steht einem Erben also nur noch ein Viertel des Nachlasses zu.

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