Neue Eisenstädter

Vorwürfe im Wohnbau: Jetzt stellt Anwalt klar

Burgenland
07.05.2026 16:51

Neue Eisenstädter bleibt „heißes“ Polit-Thema. Anschuldigungen wegen früherer Geschäftspraktiken, die hinter den Kulissen des U-Ausschusses für Wirbel sorgten, werden strikt als „völlig falsch“ zurückgewiesen.

Auslöser der hitzigen Debatte waren Behauptungen, die intern aus der Neuen Eisenstädter kamen und das Jahr 2023 betrafen. Mutmaßliche Ungereimtheiten wurden im politischen Sog des U-Ausschusses aufgezeigt und kritisiert. „Die Darstellung des Sachverhalts ist völlig unrichtig“, reagiert der Anwalt der Neuen Eisenstädter, Johannes Wutzlhofer, auf die Vorwürfe. Es stehe keinerlei Verdacht im Raum, dass bei Ausschreibungsverfahren für Finanzierungskonditionen in der Wohnbaugesellschaft Unterschriften gefälscht worden seien.

Ein Sachverhalt mit Ermittlungen
Laut Wutzlhofer gibt es in der Neuen Eisenstädter in den vergangenen zwei Jahrzehnten genau einen Sachverhalt, bei dem strafrechtliche Ermittlungen und eine Diversion die Konsequenz waren. Konkret ging es dabei um eine Ausschreibung wegen Dachdeckerarbeiten, die bei der Neuen Eisenstädter durchgeführt wurden – nicht aber um Finanzierungskonditionen.

Die Angebote wurden auf dem Postweg abgegeben, eines kam per E-Mail. „Der zuständige Mitarbeiter hat bei der Angebotsöffnung die E-Mail vergessen und erst nachträglich hinzugefügt, um sie an die Bieter zu übermitteln. Eine Vergabe des Auftrags fand in weiterer Folge nicht statt“, heißt es.

„Vorwurf aus der Luft gegriffen“
Gegen die Anschuldigung, der Mitarbeiter habe in diesem Zusammenhang die Unterschrift des damaligen Geschäftsführers im Wissen des Aufsichtsratsvorsitzenden missbraucht, weist Wutzlhofer vehement zurück: „Dieser Vorwurf ist völlig aus der Luft gegriffen!“ Der frühere Geschäftsführer sei per E-Mail von dem Mitarbeiter, der ebenfalls nicht mehr im Unternehmen tätig ist, über die nachträgliche Änderung des Protokolls informiert worden – und habe dann die Strafbehörden involviert. Die Angelegenheit endete mit einer Diversion.

In Rechtssache einbezogen
Der Anwalt betont, dass der einstige Mitarbeiter weder Aufsichtsratsmitglieder noch den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden in der gegenständlichen Rechtssache einbezogen habe, „was auch jeder realistischen Abwicklung in einem Unternehmen widersprechen würde“. Nachsatz: „Der Aufsichtsrat der Neuen Eisenstädter war und ist ein Aufsichtsgremium und an derart operativen Themen nicht beteiligt.“ 

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