Stadtrechnungshof

Arbeitszeit: Kassierte Verein zu viel Steuergeld?

Wien
06.05.2026 17:00

Der Wiener Stadtrechnungshof kritisiert schlampige Arbeitsaufzeichnungen bei einem gemeinnützigen Verein, der die Gleichstellung von Mann und Frau forciert. Auch ausgewiesene Urlaubsansprüche konnten nicht nachvollzogen werden.

Seit 1992 setzt sich der gemeinnützige Verein ABZ*Austria für die Gleichstellung von Mann und Frau sowie Chancengleichheit für Frauen in der Bildung und am Arbeitsmarkt ein.

Der Stadtrechnungshof führte eine Prüfung des von der MA 57 (Frauenservice) geförderten Arbeitsbereichs „AZB*Beratung für Frauen 12“ und Workshops durch. In der Zeit von 2022 bis 2024 erhielt der Verein (135 bis 200 Mitarbeiter in vier Bundesländern) von der Stadt etwas mehr als eine halbe Million Euro. Insgesamt waren es 30 Millionen Euro – Hauptförderer war mit 86 Prozent das AMS.

Jahresabschlüsse nachvollziehbar, Stundenaufzeichnung nicht
Viele Punkte, wie Jahresabschlüsse, wurden gewissenhaft erledigt, auch die Kostensteigerungen konnten nachvollziehbar erklärt werden. Dennoch übte der Stadtrechnungshof Kritik – besonders an den Arbeitszeitaufzeichnungen. Diese sollen schlampig erfolgt sein, woraufhin die Nachvollziehbarkeit der Stunden erschwert wurde.

2025 hat der Verein jedoch auf elektronische Zeiterfassung umgestellt. Auch die Berechnung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitangestellten geschah nicht entsprechend, so der Bericht.

Besonders brisant ist, dass die Prüfer auf Grundlage der vorgelegten Kennzahlen den tatsächlichen Arbeitsaufwand der Mitarbeiter berechneten. Und hier ergaben sich gröbere Abweichungen: Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden lagen deutlich unter jeden, die laut den Dienstverträgen hätten geleistet werden müssen.

Der MA 57 wurde geraten, den Ressourcenbedarf zu prüfen, um Fördergeld zu sparen.

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