Die Empörung über das Urteil für einen 52-jährigen Syrer, der in Wien ein sechsjähriges Mädchen in die Wohnung lockte und es dort vergewaltigte, ist groß: Nur viereinhalb Jahre Haft. Die Ursache ist im Strafgesetzbuch zu finden, das in einem wesentlichen Punkt keine Strafverschärfung vorsieht.
Ein 52-Jähriger lockt in Wien ein im Hof spielendes Nachbarskind mit Süßigkeiten ins Haus, schiebt es in seine Wohnung und vergewaltigt es. Er hielt das kleine Mädchen fest, während er eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung vollzog – Speichelspuren deckten sich mit seiner DNA.
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