Weil er wollte, „dass einmal etwas aus ihm wird“, ergriff ein Burgenländer gesetzeswidrige Maßnahmen: Mit dem Geräusch eines Tasers versetzte er seinen Stiefsohn in Panik, damit er mit den Hausübungen fortfahren möge. Beim Prozess gab es einen Schuldspruch.
Wir schreiben das Jahr 2019. Ein Bub (8), der die erste Klasse Volksschule wiederholen muss, soll Hausübungen machen. Wie so oft lässt er den Stift fallen und hebt ihn nicht auf. Oder er starrt gedankenverloren in die Luft.
Es knistert und zischt
Ein paar Meter hinter ihm steht zweimal in der Woche der Stiefvater – mit einem als Taschenlampe getarnten Elektroschocker in der Hand, um den Kleinen zum Weitermachen zu animieren. Es knistert, zischt. Meistens fruchtet das. Niemand im Haushalt hat je erfahren, ob der Kontakt mit dem Gerät Schmerzen verursacht. Auch das Kind nicht.
Ich hatte nie Böses im Sinn, weil ich eigentlich der Ruhepol in dieser Familie war.
Der Angeklagte beim Prozess
„Er hat mich nie damit berührt. Aber ich hatte Angst. Einmal habe ich deswegen sogar geweint“, sagt der heute 16-Jährige beim Prozess in Eisenstadt, wo sich der Stiefvater wegen gefährlicher Drohung und unerlaubten Waffenbesitzes zu verantworten hat.
Ungeahnte Ausmaße
„Es war mir nie bewusst, dass das so ein Ausmaß annimmt“, so der Unbescholtene (41). „Für mich war das ein Scherz-Artikel. Aber er hat immer owizah’t und ich wollte, dass einmal etwas aus ihm wird. Ich hatte nie Böses im Sinn, weil ich eigentlich der Ruhepol in dieser Familie war.“
Das Urteil – drei Monate bedingte Haft auf drei Jahre – ist nicht rechtskräftig.
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