Wende im Prozess um den tödlichen Bootsunfall vom Oktober 2025 auf dem Bodensee: Nachdem der Angeklagte und die Zeugen sich unwissend gaben und nur Treibholz gerammt haben wollen, reichte es der Richterin. Sie reichte den Akt an das Schwurgericht weiter, das nun wegen Mordes verhandeln wird.
Es hätte ein entspannter Saisonabschluss für den Angeklagten und seine Freunde werden sollen – doch die letzte Ausfahrt des Jahres endete in einer Katastrophe. Am Nachmittag des 11. Oktober machte sich das Quartett bei strahlendem Herbstwetter mit einem Motorboot auf den Weg. Doch drei Kilometer vom Ufer vor Gaissau entfernt kam es zur folgenschweren Kollision mit einem deutschen Segelboot. Eine 57-jährige Mutter von zwei Kindern starb, ihr Ehemann sprang vom Segelboot ins Wasser und überlebte schwer verletzt.
Mit mindestens 60 Sachen unterwegs
Am Montag stand der 26-jährige Vorarlberger Bootsführer des Motorbootes unter anderem wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht. Der Angeklagte ringt mit den Emotionen, denn er weiß: Ein Mensch ist tot. Teilweise zeigt er sich geständig, doch bei der Geschwindigkeit bleibt er dabei: Niemals sei er – so, wie der Schifffahrtssachverständige dies rekonstruiert hatte – mit 60 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen. Wie es überhaupt zu dem Drama kommen konnte, kann sich der Beschuldigte nicht erklären, denn alles begann ganz harmlos: Sonne, klare Sicht, ein schöner Herbsttag. Keine Spur von Alkohol oder anderen Suchtmitteln. Mit seinen Freunden wollte der junge Mann nur zum Italiener nach Konstanz, um etwas zu essen.
Doch dann die Katastrophe! Ein langsames Mahagonisegelboot (Baujahr 1968) kreuzt den Weg. Es ist fast windstill, die Segel sind gehisst. Das deutsche Ehepaar genießt den Nachmittag – bis plötzlich das Motorboot „mit hoher Geschwindigkeit“ auf sie zurast. Zunächst macht sich Ärger breit: Wollen die etwa Wellen machen? Doch dann herrscht pure Angst! Der Mann schreit verzweifelt zweimal „Hey!“ und springt ins Wasser. Für seine Frau aber kommt jede Hilfe zu spät: Sie wird vom Propeller des Motorboots erfasst, das Segelboot wird durch die Wucht des Aufpralls zerfetzt. Die 57-Jährige stirbt, ihr Mann wird schwer verletzt.
„Neben uns lag nach dem Krach ein Bretterhaufen“
Unfassbar erscheint, dass die vier Insassen des Motorbootes vom Unfall nichts bemerkt haben wollen. Sie glauben, Treibholz gerammt zu haben. „Neben uns lag nach dem Krach ein Bretterhaufen“, sagt einer der Zeugen. Die große Frage, wie das passieren konnte, bleibt unbeantwortet. Bei klarer Sicht und aufgezogenem Segel wäre das Schiff doch gut sichtbar gewesen!
Auch Opferanwalt Martin Mennel kann sich über die Zeugenaussagen nur wundern und stellt klar: „Wenn Sie tatsächlich auf den See geschaut haben, wie Sie behaupten, müssen Sie das Segelschiff zwingend gesehen haben.“
„Das ist kein Versehen mehr!“
Richterin Verena Wackerle sieht keinen einfachen Fall mehr. „Wir haben Ihnen versucht, die Hand zu reichen, aber jeder ist seines Glückes Schmied.“ Sechs Minuten lang auf ein sichtbares Boot zuzusteuern – das sei kein Versehen mehr. Ihr Verdacht: bedingter Vorsatz zum Mord! Der Akt wandert nun vor das Schwurgericht. Eine endgültige Entscheidung über die Konsequenzen und das Strafmaß steht also noch aus.
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