Auch bei kleinem Lohn:

Wer arbeitet, kommt kaum zu ORF-Gebührenbefreiung!

Wirtschaft
18.04.2026 11:00

Zigtausende gehen arbeiten, verdienen weniger als 1965 Euro netto – und müssen trotzdem ORF-Beitrag zahlen. Arbeitslose oder Sozialhilfe-Bezieher mit dem gleichen Einkommen werden hingegen komplett befreit. Die „Krone“ hat beim Medienministerium nachgefragt. Die Antwort sorgt für neuen Ärger.

Eigentlich sollte die neue ORF-Beitrags-Befreiung ab 2026 für mehr Gerechtigkeit sorgen. Mit der neuen Wohnkostenpauschale von 500 Euro können deutlich mehr Menschen als früher von der Gebühr befreit werden – vor allem Bezieher kleiner Pensionen, Lehrlinge, Arbeitslose oder Sozialhilfe-Bezieher profitieren davon. Die „Krone“ hat die neuen Voraussetzungen analysiert.

Doch in den Kommentaren zum Artikel kocht die Wut hoch. Der Vorwurf vieler Leser: Arbeitende Niedrigverdiener gehen leer aus, obwohl sie oft nicht mehr Geld zur Verfügung haben als Bezieher von Sozialleistungen.

„Das ist das Gegenteil eines Arbeitsanreizes“
Ein Leser rechnet vor: Ein alleinstehender Arbeiter mit einem Nettoeinkommen von beispielsweise 1800 Euro liegt unter der neuen Grenze von 1965 Euro (1465 Euro Richtsatz + 500 Euro Wohnpauschale). Trotzdem muss er den ORF-Beitrag (15,30 Euro monatlich plus Landesabgabe) zahlen und bekommt weder den neuen Strom-Sozialtarif (6 Cent/kWh) noch die 10-Euro-Telefonkostenförderung.

Gleichzeitig kann ein Arbeitsloser oder Sozialhilfe-Bezieher mit dem gleichen Einkommen komplett befreit werden.

Der Leser schreibt wörtlich:
„Warum werden arbeitende Geringverdiener so stark benachteiligt? (...) Das muss mir mal jemand erklären und gleichzeitig auch, warum man arbeiten soll, wenn man im Endeffekt schlechter lebt als Nichtarbeitende. Das ist schlicht und ergreifend eine massive Ungerechtigkeit und das Gegenteil eines Arbeitsanreizes.“

Medienministerium: „Regelung besteht seit vielen Jahren“
Die „Krone“ hat die Kritik an Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) weitergeleitet und um eine Stellungnahme gebeten. Eine Sprecherin des Ministeriums antwortete:

„Diese Ausnahmeregelung besteht seit vielen Jahren. Sie soll Personen entlasten, die im Sozialsystem als hilfsbedürftig aufscheinen. Das konnte und kann natürlich am ehesten daran festgestellt werden, dass Unterstützungsleistungen bezogen werden.“

Medienminister Andreas Babler will am bestehenden System für die Befreiung vom ORF-Beitrag ...
Medienminister Andreas Babler will am bestehenden System für die Befreiung vom ORF-Beitrag vorerst nichts ändern.(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

Auf Nachfrage, ob sich daran für arbeitende Geringverdiener künftig etwas ändern könnte, verwies die Sprecherin auf zwei bereits beschlossene Maßnahmen:

  • „Der ORF-Beitrag wurde für vier Jahre in der jetzigen Höhe eingefroren und darf nicht erhöht werden. Niemand wird in den kommenden Jahren mehr zahlen müssen.“
  • „Im Regierungsprogramm ist außerdem eine Reform des gesetzlichen Rahmens für den ORF vorgesehen. Beginnen wird dieser Prozess mit einem breit angelegten Konvent zum ORF. Dabei wird über vieles diskutiert werden.“

Antrag lohnt sich – aber nicht für alle
Wer eine Sozialleistung bezieht (Pension, Pflegegeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Lehrlingsentschädigung) und unter der Einkommensgrenze liegt, sollte selbstverständlich einen Befreiungsantrag bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) stellen.

Alle anderen – vor allem arbeitende Niedrigverdiener ohne Sozialleistungsbezug – haben allerdings weiterhin keinen Anspruch, selbst wenn sie faktisch gleich viel oder weniger verdienen. Daran will das Medienministerium vorerst nichts ändern.

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