„Es tut mir sehr leid. Aber die Versuchung war doch zu groß!“, erklärt einer der drei ehemaligen Mitarbeiter einer für Infineon tätigen Subfirma zu Beginn des Prozesses am Klagenfurter Landesgericht. Was gibt es beim High-Tech-Riesen zu stehlen? Die überraschende Antwort: Gold. Viel Gold! Goldstaub im Millionenwert ...
Gold ist ein wesentlicher Bestandteil der Produktion von Wafern. Das Edelmetall wird mit speziellen Maschinen auf die Scheiben aufgedampft – und dabei legt sich auch ein Granulat in den Maschinen ab. Je nach Produktionsprozess werden die Geräte regelmäßig gereinigt und vom wertvollen Goldstaub befreit. Dieser wird dann – und daran sieht man, wie viel da zusammenkommt! – in Paketen zu je zehn Kilogramm gesammelt, um es mit gesicherten Transporten nach Deutschland zu bringen, wo es wieder verwertet werden kann.
Doch dazwischen klaffte wohl eine Sicherheitslücke, die sich drei Angestellte einer mit der Reinigung beauftragten Subfirma zunutze gemacht haben. Sie missbrauchten das Vertrauen des Konzerns und stahlen den Goldstaub. Auf originelle Art und Weise: In Gummihandschuhen, die teilweise in der Unterhose aus den gesicherten Hallen geschmuggelt wurden!
Die Diebstähle liefen laut Anklage zumindest über drei bis vier Jahre, ehe das Trio dank eines Whistleblowers aufgeflogen ist. Nach einem anonymen Hinweis wurde eine Videofalle gestellt, in die die Männer hineingetappt sind – bessere Beweise kann es kaum geben, wenngleich die Videos es nicht bis zum Gericht geschafft haben, wie man beim Prozess feststellen musste.
Geständnisse nach Videofalle
Dank der Geständnisse ging es auch so: Alle drei Herren – zwischen 50 und 55 Jahre alt – haben Schulden und wollten mit dem Gold-Erlös Geschäfte machen. Wie hoch dieser war, ist übrigens noch Streitpunkt: Der Staatsanwaltschaft reicht ein Schaden über 300.000 Euro, Infineon ist nach internen Berechnungen von über sieben Millionen Euro ausgegangen!
Darüber wird man sich wohl noch bei Zivilprozessen weiter unterhalten. Strafrechtlich war‘s schnell ausgestanden: zwischen zwei und drei Jahren Haft, alles teilbedingt und nicht rechtskräftig.
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