Eine neue Anzeige bringt den ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, weiter unter Druck. Im Raum steht der Verdacht, dass er vor Gericht die Unwahrheit gesagt haben könnte.
Im laufenden Postenschacherprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger in Linz wurde auch Thomas Schmid als Zeuge befragt. Im Zuge der Hauptverhandlung wurde unter anderem die Besetzung der Leitung des Finanzamts Freistadt-Rohrbach-Urfahr im Jahr 2016 thematisiert. Dort hatte Schmid als Zeuge angegeben, von der Besetzung „wenig bis gar nichts“ mitbekommen zu haben.
Mehrere Zeugen widersprechen dieser Darstellung deutlich. So berichtete ein hochrangiger Beamter, er habe auf Weisung Schmids einen Kandidaten kontaktieren und zum Rückzug bewegen sollen – für ihn selbst ein „negativer Höhepunkt“, ein „absoluter Witz“ und eine „Frechheit“. Auch der betroffene Bewerber bestätigte vor Gericht, er sei von dem Anruf „baff“ gewesen, habe das Angebot jedoch abgelehnt. Eine weitere Zeugin schilderte zudem, im Ministerium habe nach der Entscheidung „Aufregung und Unmut“ geherrscht, weil ein von Schmid unterstützter Kandidat nicht zum Zug gekommen sei.
Anzeige und mögliche Folgen
Die nun eingebrachte Sachverhaltsdarstellung – eingebracht durch den Rechtsvertreter von Ex-Kanzler Sebastian Kurz – sieht darin den Verdacht der falschen Beweisaussage nach § 288 Strafgesetzbuch. Demnach könnten Schmids Angaben „tatsachenwidrig“ gewesen sein und im Widerspruch zu Zeugenaussagen stehen.
Zudem wird die Sicherstellung der Tonaufnahmen der Vernehmungen gefordert. Diese seien als Beweismittel „unverzichtbar“, da sie den tatsächlichen Aussageinhalt inklusive Intonation und Details wiedergeben könnten.
Für Schmid könnte der Fall weitreichende Konsequenzen haben: Sein Kronzeugenstatus ist an die Pflicht gebunden, vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen. Die Staatsanwaltschaft Linz prüft nun, ob ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt.
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