Schwere Vorwürfe

Wöginger rückt Kronzeuge Schmid in den Fokus

Innenpolitik
27.03.2026 11:15
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Von krone.at

Im Postenschacher-Prozess am Landesgericht Linz gab es am Freitag eine überraschende Kehrtwende: Das zuvor verhängte Livetickerverbot wurde aufgehoben. Während der beschuldigte ÖVP-Klubchef August Wöginger nun den Kronzeugen Thomas Schmid ins Visier nimmt, deutet sich an, dass das geplante Urteil bis 21. April fraglich wird.

Die Vorsitzende Richterin begründete die Aufhebung des Livetickerverbots – welches von Wögingers Anwalt gefordert wurde – damit, dass die geladenen Zeugen nur mittelbare Wahrnehmungen hätten und daher nicht durch vorherige Aussagen beeinflusst werden könnten.

Kern des Prozesses ist die Bestellung des ÖVP-Bürgermeisters Michael L. zum Leiter des Finanzamts Braunau im Februar 2017. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Wöginger vor, zusammen mit Schmid und dem Kabinettschef Einfluss auf die Hearingkommission genommen zu haben, um den Bürgermeister vorrangig zu platzieren.

Thomas Schmid hat sich in den Verfahrenskomplexen selbst schwer belastet, was ihm auch den ...
Thomas Schmid hat sich in den Verfahrenskomplexen selbst schwer belastet, was ihm auch den Kronzeugenstatus verschafft hat, an dem versucht Wöginger nun zu sägen.(Bild: APA/FOTOKERSCHI.AT)

Eine Bewerberin, Christa Scharf, langjährige Finanzbeamtin und interimistische Leiterin des Amts, wurde übergangen; das Bundesverwaltungsgericht stellte später eine Diskriminierung fest.

Wöginger betont Unbeteiligung bei Freistadt
Aufgrund des ursprünglich geltenden Livetickerverbots übermittelte Wöginger der „Krone“ die Inhalte, die er aus seiner Sicht vor Gericht erklären wollte. Mit der Besetzung des Finanzamts Freistadt habe er im Vorfeld gar nichts zu tun gehabt, heißt es darin.

Die Ausschreibung für Freistadt endete bereits am 1. November 2016, Wögingers erste Erinnerung an die Angelegenheit sei eine Sprechstunde im Dezember 2016 im Zusammenhang mit Braunau gewesen.

Schmid schon früh aktiv – Wöginger nur „weitergeleitet“
Nach Zeugenaussagen, so Wöginger, habe Schmid bereits vor der Braunau-Besetzung versucht seinen späteren Wunschkandidaten in Freistadt zu platzieren. „Seine Agenda war von Anfang an klar, meine Rolle wurde überhöht dargestellt“, erklärte Wöginger. Zeugenberichte bestätigen, dass Schmid während des laufenden Bewerbungsverfahrens für Freistadt auf Compliance-Bedenken hingewiesen wurde, seine Reaktion jedoch „heftig“ war.

Auch Sektionschef Kramer berichtete, er sei angewiesen worden, Bewerber zurückzuziehen, um Schmid den gewünschten Kandidaten zu ermöglichen. Wöginger betonte, er habe keinerlei Weisungen erteilt oder Druck ausgeübt.

Anklage: Wöginger intervenierte politisch
Die Anklage bestreitet diese Darstellung: Laut WKStA intervenierte Wöginger bei Schmid, um den parteipolitischen Wunsch des Bürgermeisters durchzusetzen. Schmid habe wiederum auf ein Kommissionsmitglied eingewirkt, das den Posten zu vergeben hatte. Zeugen sprachen von „Flurfunk“ und Gerüchten, dass der Posten bereits vergeben sei.

Urteil im April geplant
Der Prozess läuft seit Februar 2026 am Landesgericht Linz. Alle drei Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Das Beweisverfahren neigt sich dem Ende zu; ein Urteil wird derzeit für den 21. April 2026 erwartet. Aufgrund der noch laufenden Zeugenaussagen könnte es jedoch ein bis zwei weitere Verhandlungstage geben.

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