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So sollen jetzt Begutachtungen verbessert werden

Innenpolitik
03.04.2026 15:02
Porträt von krone.at
Von krone.at

Nach der breiten Kritik an der Begutachtungspraxis von Einrichtungen wie der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) jetzt neue Maßnahmen angekündigt. Geplant sind unter anderem ein Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter sowie die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu allen Begutachtungen mitzunehmen.

Auf diese Weise sollen Verbesserungen vorangetrieben werden, sagte Schumann. Leistungen sollen jene bekommen, die Anspruch darauf haben. „Österreich ist ein Sozialstaat. Wer Unterstützung braucht, muss sie bekommen – und zwar auf Basis transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungen. Niemand soll sich als Bittsteller fühlen“, sagte die Ministerin. Die Betroffenen hätten einen „Anspruch auf eine wertschätzende Behandlung“. Die PVA hätte die Kritik der vergangenen Tage zum Anlass genommen, um die Bemühungen in Abstimmung mit dem Ministerium zu intensivieren.

Schumann kündigte an, dass ein Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter eingeführt werde. Dieser solle „klare Leitlinien für die Kommunikation mit Versicherten“ festlegen und einen „respektvollen, empathischen und wertschätzenden Umgang“ sicherstellen. In Schulungen soll verstärkt auf Kommunikation gesetzt werden, konkret auf „empathische Gesprächsführung, aktives Zuhören sowie den professionellen Umgang mit schwierigen Situationen“.

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Österreich ist ein Sozialstaat. Wer Unterstützung braucht, muss sie bekommen.

Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann

Entscheidungen nachvollziehbarer machen
Künftig soll auch eine persönliche Vertrauensperson zu den Begutachtungen mitgenommen werden dürfen, in der Regel eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger. Antragstellerinnen und Antragsteller sollen auch auf diese Möglichkeit hingewiesen werden. Um „fundierte und nachvollziehbare Entscheidungen zu ermöglichen“, soll laut der Sozial- und Gesundheitsministerin die Transparenz erhöht werden. Als Beispiele nannte sie eine Begutachtungsdauer, die dem Fall entspricht, und Begründungen von Entscheidungen, insbesondere bei Ablehnungen.

„Es ist unabdingbar, dass Entscheidungen fair, verständlich, mit Empathie und Wertschätzung sowie auf hoher Qualität basieren. Kritik muss ernst genommen werden“, sagte Schumann. Im Sozialministeriumsservice, in dessen Auftrag ebenfalls Begutachtungen durchgeführt werden, sollen unter anderem Rückmeldungen strukturiert erfasst werden. Zudem werde ein „kompakter und praxisnaher Leitfaden“ für Gutachterinnen und Gutachter etabliert, hieß es. Darin soll etwa geregelt sein, wie in Konfliktsituationen professionell zu reagieren ist.

Die Ressortchefin hatte nach der breiten Kritik zu einem Gespräch mit der PVA geladen. Dabei seien die neuen Maßnahmen gemeinsam beschlossen worden, hieß es am Freitag.

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