In den vergangenen Wochen hat die Begutachtungspraxis bei Anträgen auf Berufsunfähigkeitspension oder „Rehageld“ und Pflegegeld für Aufregung gesorgt. Zahlreiche Organisationen wiesen auf Probleme hin, sprachen gar von „Willkür“. Doch welche Unterstützungsleistungen gibt es überhaupt für chronisch Kranke und worin unterscheiden sie sich?
Eine Krankheit wird dann als chronisch bezeichnet, wenn sie im Gegensatz zu einer akuten Erkrankung wie der Grippe lange andauert und schwer oder gar nicht geheilt werden kann. Beispiele sind Diabetes, Asthma, Krebs, Alzheimer oder auch psychische Erkrankungen wie Depressionen. Grundsätzlich sind bei längeren Krankheiten anfangs die Krankenversicherungen wie die ÖGK zuständig.
Wer arbeitet und krank wird, bekommt zuerst weiter Geld vom Dienstgeber. Nach sechs bis zwölf Wochen Krankenstand springt die Krankenkasse ein – erst teilweise, später ganz. Das sogenannte Krankengeld muss auch dort beantragt werden. Es beträgt zunächst 50, dann 60 Prozent des üblichen Bruttoentgelts. Der Anspruch besteht für 26 Wochen, bei bestimmten Voraussetzungen kann auf 52 oder 78 Wochen erhöht werden.
Ist absehbar, dass sich der Gesundheitszustand nicht verbessert, wird in der Regel empfohlen, eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zu beantragen.
Sprecher der ÖGK
Absicherung während Prüfung
Bevor der Bezug eingestellt wird, informiert die Krankenkasse die betroffene Person darüber. „Ist absehbar, dass sich der Gesundheitszustand nicht verbessert, wird in der Regel empfohlen, eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bei der Pensionsversicherung zu beantragen – der Antrag gilt automatisch auch als Antrag auf Rehabilitationsgeld“, sagte ein ÖGK-Sprecher. Während der Prüfung sei man nach entsprechenden Anträgen ebenfalls finanziell abgesichert, zum Beispiel durch Arbeitslosengeld, Pensionsvorschuss oder Sonderkrankengeld.
Begutachtung durch PVA
Wer krank ist und weiter nicht arbeiten kann, hat die Möglichkeit bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Invaliditätspension beziehungsweise Berufsunfähigkeitspension zu stellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PVA erstellen dann ein Gutachten. Auch bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) gibt es diese Möglichkeit.
Die Invaliditätspensionen sind seit 2012 zurückgegangen:
Das sogenannte Rehabilitationsgeld richtet sich hingegen an Menschen, die nicht dauerhaft, sondern vorübergehend (mindestens sechs Monate) als berufsunfähig eingestuft sind. Es ist als Überbrückung bis zu einer Arbeitsstelle gedacht. Die Höhe der Auszahlung ist gleich wie beim Krankengeld. Sofern eine berufliche Umschulung „sinnvoll“ und „zumutbar“ ist, erhalten die Betroffenen ein sogenanntes Umschulungsgeld vom Arbeitsmarktservice (AMS).
Sieben Stufen beim Pflegegeld
Wer aufgrund psychischer oder körperlicher Beeinträchtigungen dauerhaft auf Betreuung und Pflege angewiesen ist, hat zudem Anspruch auf Pflegegeld. Dazu ist ein Antrag bei jenem Versicherungsträger nötig, der auch für die Pension zuständig ist. Meist ist das die PVA. Der Pflegebedarf und die genaue Höhe der Geldleistung werden durch Begutachtung ermittelt. Um Geld zu bekommen, muss ein Betreuungsbedarf von mindestens 65 Stunden pro Monat festgestellt werden. In Stufe 1 beträgt die Leistung aktuell 206,20 Euro, in der schwersten Stufe 2214,80 Euro. Dazu ist ein Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden Voraussetzung, das entspricht mindestens einem Vollzeitjob.
Eine zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit ist die erhöhte Familienbeihilfe. Dabei werden zur Zeit 189,20 Euro pro Monat zusätzlich gezahlt, das kann auch rückwirkend passieren. Zuständig ist hier das Finanzamt.
Einspruch vor Gericht
Lehnt die PVA einen Antrag auf Pension oder Rehageld ab, kann dagegen gerichtlich vorgegangen werden. Hilfe bei Problemen in diesen Verfahren bieten unter anderem die Arbeiterkammern. „Bei Sozialgerichtsverfahren besteht kein Kostenrisiko. Alternativ können Betroffene beim Amtstag des zuständigen Arbeits- und Sozialgerichts vorsprechen“, sagte Karl Brandstetter von der Arbeiterkammer Oberösterreich.
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