„Es ist tragisch“, räumt Verteidiger Zaid Rauf ein. Sein Mandant – ein Barkeeper in einem Sex-Club – verging sich an einem sterbenden Gast. Hilfe holte er erst viel zu spät; das Opfer überlebte eine Drogenüberdosis nicht. Im Landl sitzen auch zwei weitere Partygäste. Auch sie dachten nicht daran, den Notruf zu wählen. Freisprüche gibt es trotzdem.
„Man möchte alle drei schütteln und sagen: Macht‘s doch was!“, sagt die Staatsanwältin mit Blick auf das bedrückende Video. Ein Mitte 40-Jähriger liegt bewusstlos am Boden – drei Männer dürfte das wenig kümmern. Das Opfer überlebte die wilde Party nach Barschluss nicht.
Privatparty mit Sex und Drogen
In einem Szene-Club in Wien-Wieden veranstalteten der Barkeeper und drei Gäste in den frühen Morgenstunden des 4. Oktobers ihre eigene private Feier. Sex und diverse Drogen inklusive. Von letzterem dürfte das Opfer zu viel konsumiert haben. „Sein Zustand hat sich sichtlich verschlechtert“, so die Anklägerin. „Er wird irgendwann bewusstlos.“ Dann sieht man auf den Videoaufnahmen Erschreckendes: „Der Barkeeper fängt an, aus dem Nichts heraus den Bewusstlosen zu missbrauchen.“
Bewusstlosen missbraucht: „Wollte ihn aufwecken“
Im Landl versucht der 36-Jährige zu erklären: „Ich hab' geglaubt, er schläft. Ich dachte, dass er durch die Stimulation wieder aufwacht.“ Gemeint ist der knapp eine Minute lange Missbrauch. Für den sich der ehemalige Barkeeper schuldig bekennt. Und auch die unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge gibt er zu. Verteidiger Zaid Rauf appelliert aber trotzdem, die Vorwürfe in Relation zu setzen – die beiden hätten davor stundenlang „hemmungslosen Sex“ gehabt.
Jedem ging es hier nur um seinen eigenen Vorteil. Um den eigenen Spaß.
Staatsanwältin im Wiener Landl
„Sorgen haben Sie sich keine gemacht?“, will die Richterin wissen. „Nein, zu dem Zeitpunkt nicht. Er hat ja geschnarcht.“ Um 8:22 Uhr in der Früh rief er schließlich die Rettung. „Ich wollte nach Hause gehen.“ Im Krankenhaus verstarb das Opfer schließlich noch am selben Tag.
Auch zwei Partygäste unternahmen nichts
Die Staatsanwältin klagt auch die zwei anderen Sexparty-Gäste an: „Der Tod hätte vollkommen verhindert werden können, hätte nur einer der Angeklagten Hilfe geholt.“ Denn weder der 53-Jährige, der mit dem Opfer in die Bar gekommen ist und seinen Freund bewusstlos dort liegen ließ, noch der 34-Jährige, der eingeladen wurde, als der Mann nicht mehr ansprechbar war, hätten irgendetwas unternommen.
Die zwei Wiener bekennen sich dazu aber nicht schuldig. Der ältere Mandant von Anwalt Sascha Flatz sei überhaupt von dem Barkeeper und dem Opfer weggeschickt worden. Verteidiger Patrick Silber vertritt den 34-Jährigen: „Als mein Mandant da war, hätte man das Opfer nicht retten können.“ Das sieht auch der Schöffensenat so: Beide Angeklagten werden rechtskräftig freigesprochen.
Und auch bei dem 36-jährigen Barkeeper sehen sie keine unterlassene Hilfeleistung. Auf dem Video sei ersichtlich, dass er immer wieder nach dem Mann schaute, ihm Wasser brachte und mehr. Für den Missbrauch einer wehrlosen Person wird der Wiener zu zwei Jahren teilbedingt, davon acht Monate in Haft, verurteilt. Nicht rechtskräftig.
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