Wegen Befangenheit

Koblacher Rhesi-Veto wurde von BH aufgehoben

Vorarlberg
24.03.2026 13:25
Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hat die Abstimmung der Gemeinde Koblach gegen das Hochwasserschutz-Projekt Rhesi für ungültig erklärt. Grund ist die Befangenheit eines Gemeindevertreters. Nun wird geprüft, ob es eine neue Abstimmung geben muss.

Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hat den Beschluss der Koblacher Gemeindevertretung vom 26. Jänner 2026 gegen das Hochwasserschutz-Projekt Rhesi aufgehoben. Am Montagabend ist die Gemeindevertretung über die Entscheidung informiert worden, der offizielle Bescheid der Bezirkshauptmannschaft ist auf den 20. März datiert. Damit ist die Abstimmung ungültig. 

Gemeindevertreter war befangen
Grund für die Aufhebung ist die Befangenheit eines Mitglieds der Gemeindevertretung. Laut Gemeindegesetz hätte diese Person weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilnehmen dürfen. Hintergrund: Der betroffene Gemeindevertreter würde bei der Umsetzung der Rhesi-Pläne Weideflächen verlieren. Daher wurde gegen ihn bereits kurz nach der Abstimmung im Jänner eine Aufsichtsbeschwerde bei der BH eingereicht.

Kommt nun eine neue Abstimmung?
Offen ist, wie es jetzt weitergeht. Bürgermeister Gerd Hölzl erklärte gegenüber dem ORF Vorarlberg, dass die nächsten Schritte noch nicht feststehen würden. Die Gemeinde werde prüfen, welche rechtlichen Maßnahmen möglich und notwendig sind. Im Raum steht unter anderem die Frage, ob eine neue Abstimmung über die Pläne zum Hochwasserschutzprojekt angesetzt werden muss. Eine Entscheidung dazu wird in den nächsten Tagen erwartet.

Bedenken der Opposition
Kritik an den Plänen kommt vor allem – aber nicht ausschließlich – von der Oppositions-Liste „Mitanand für Koblach“. In der Gemeinde Koblach würde der Rhein im Zuge von Rhesi deutlich mehr Platz erhalten, was zulasten landwirtschaftlicher Flächen ginge. Zwar hat das Land Ersatzflächen angeboten, mit diesen sind die Landwirte aber offenbar nicht zufrieden. Zudem wurden auch Sorgen bezüglich eines möglichen Anstiegs des Grundwasserspiegels sowie negativer Auswirkungen auf die Qualität des Trinkwassers geäußert – eine solide, faktenbasierte Argumentationsgrundlage gibt es für diese Bedenken allerdings nicht.  

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