Das Hochwasserschutzprojekt Rhesi ist für Vorarlberg von zentraler Bedeutung. Die Planungen sind voll auf Schiene, ein diesbezüglicher Staatsvertrag mit der Schweiz bereits unter Dach und Fach gebracht. Doch nun der Knalleffekt: Am Montagabend hat die Gemeindevertretung von Koblach mit knapper Mehrheit gegen die vorliegenden Pläne gestimmt.
Knackpunkt für das Votum der Gemeindevertreter waren die nötigen Grundtauschgeschäfte auf Koblacher Gebiet, welche getätigt werden müssten, damit Rhesi umgesetzt werden kann. Die diesbezügliche Zustimmungserklärung und Entschädigungsvereinbarung seien abgelehnt worden, hieß es auf der Homepage der Gemeinde. Die Abstimmung verlief denkbar knapp: Die Ablehnung erfolgte mit zwölf zu zwölf Stimmen, für eine Annahme der zum Votum gestellten Punkte wäre eine Mehrheit von Ja-Stimmen nötig gewesen. Man habe die Entscheidung bereits dem Land sowie dem Projektbetreiber zur Kenntnis gebracht, so die Gemeinde.
Projekt von höchster Dringlichkeit
Dort wird man mit den Koblacher Quertreibern keine große Freude haben. Bereits in der Vergangenheit hat Landeshauptmann Markus Wallner wiederholt betont, dass eine rasche Umsetzung von Rhesi für Vorarlberg von höchster Dringlichkeit sei. Experten haben das Schadenspotenzial eines 300-jährigen Hochwassers auf bis zu 13 Milliarden Euro beziffert. Derzeit sind die Rheindämme nur auf ein 100-jährliches Hochwasserereignis ausgelegt.
Wallner: „Noch mehr als genug Zeit“
In einer ersten Reaktion auf den Koblacher Gemeindebeschluss war Wallner dennoch um Kalmierung bemüht: Das Bewilligungsverfahren werde wie geplant fortgesetzt und das Projekt heuer eingereicht. Das Abstimmungsergebnis werde den Rhesi-Zeitplan jedenfalls nicht beeinträchtigen. Zudem betonte er, dass man die Gesprächskanäle offen halten werde: „Es bleibt noch mehr als genug Zeit, um eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden.“ Er sehe das Koblacher Abstimmungsergebnis auch als Auftrag, weiter über die Bedeutung des Projekts zu informieren und die Menschen von dessen Notwendigkeit zu überzeugen.
Enteignungen oder neue Planungen
Nun liegt es an der Internationalen Rheinregulierung, welche für die Umsetzung des aktuell mit 2,1 Milliarden Euro veranschlagten Megaprojekts verantwortlich ist, über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Es gibt zwei Optionen: Entweder die Pläne werden adaptiert – oder man beantragt die Enteignung der betreffenden Flächen. Dass etwaige Enteignungsanträge abgelehnt würden, ist sehr unwahrscheinlich, zumal wohl kaum ein Gericht die Interessen von 300.000 Menschen unter jene von ein paar Landwirten stellen wird. Noch im März soll die Entscheidung fallen. Sollte sich der Prozess verzögern, bedeutet das für die österreichischen und Schweizer Steuerzahler letztlich höhere Kosten.
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