Bis spätestens Freitag will man sich in der Regierung beim Social-Media-Verbot einig werden. Just beim Wunsch des Bundeskanzlers Christian Stocker wird in der Koalition derzeit noch nachverhandelt. Klar scheint dagegen bereits: Die ÖVP trägt überraschenderweise doch Kürzungen der Lateinstunden im Lehrplan mit.
Es ist bald genau ein Jahr her, dass die grüne Jugendsprecherin Barbara Neßler in der „Krone“ zum ersten Mal die Forderung eines Mindestalters für die Nutzung von Social Media aufstellte. Ein entsprechender Antrag im Nationalrat Ende April des Jahres 2025 wurde abgeschmettert, auch die ÖVP war strikt dagegen. Im neuen Jahr stellt sich die Lage nun plötzlich ganz anders dar – und Österreichs erste Dreierkoalition präsentiert am Dienstag im Ministerrat, oder spätestens am Freitag per Umlaufbeschluss bekanntlich wohl ihr Social-Media-Verbot.
„Es geht darum, Kinder vor einer Industrie zu schützen, die Milliarden damit verdient, sie gezielt zu manipulieren. Wir haben dafür gesorgt, dass die Regierung endlich ins Handeln kommt“, erklärt Neßler. Bei dem nahenden Verbot im „grünen Gewand“ sind allerdings noch einige Fragen offen – und Bedenken aus dem Weg zu räumen.
ÖVP trägt Latein-Kürzungen mit
Wie die „Krone“ bereits berichtete, soll die Altersgrenze wohl bei 14 Jahren liegen und in eine Lehrplanreform eingebettet werden, die die Medienkompetenz vor der Nutzung fördert. Brisant: Die ebenso in der Reform vorgesehene Kürzung der Lateinstunden in den Schulen dürfte die ÖVP laut aktuellem Verhandlungsstand wohl mittragen.
Unklarheiten bei Klarnamenpflicht
Dafür spießt es sich laut Insidern bei einem anderen Punkt – der von Bundeskanzler Christian Stocker geforderten Klarnamenpflicht. Die Stocker-Partei spricht sich für eine Lösung aus, die europäisch kompatibel ist und die Plattformen stärker in die Pflicht nimmt. Zuletzt kursierte auch die Idee einer Anwendung, in der sich die Nutzer vorab mittels ID Austria identifizieren müssen. Für die Grünen ist an diesem Punkt klar: Damit das Social-Media-Schutzalter nicht zum Überwachungsinstrument wird, brauche es jedenfalls eine technisch saubere Lösung.
EU-weit gebe es dafür bereits Modelle, etwa über die App-Stores, ohne Klarnamenpflicht, wo solche Funktionen heute bereits existieren und verwendet werden. „Die Frage ist: Geht es der Regierung wirklich um den Schutz unserer Kinder oder am Ende doch um Generalüberwachung im Netz?“, erklärt Süleyman Zorba, Sprecher für Digitalisierung und Netzpolitik.
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