Er gab sich eigenmächtig Gehaltserhöhungen, trickste bei Überstunden und versuchte, Firmengelder auf sein litauisches Konto abzuzweigen. Wegen Untreue wurde nun am Landesgericht Feldkirch dem 28-jährigen Ex-Buchhalter einer Lustenauer Firma der Prozess gemacht.
Fast schon irritierend gelassen sitzt der 28-jährige Ex-Abteilungsleiter eines Lustenauer Unternehmens bei seiner Einvernahme da – ein Mann ohne Vorstrafen, der nun im Zentrum schwerer Vorwürfe steht. Nur in einem Punkt zeigt er sich geständig: Er habe Firmengelder auf sein privates Konto in Litauen umleiten wollen. Der Trick dabei: Ausgangsrechnungen wurden manipuliert, die IBAN kurzerhand geändert. Doch der Plan flog auf, ein potenzieller Schaden von satten 99.000 Euro konnte gerade noch verhindert werden.
Ganz anders sieht es bei den übrigen Vorwürfen aus. Eine auffällige Gehaltserhöhung etwa will der Angeklagte schlicht übersehen haben. Vier Monate lang sei sein Einkommen monatlich um 400 Euro gestiegen – ohne dass es ihm aufgefallen sei. „Wie das passieren konnte, kann ich mir nicht erklären.“ Beim Geschäftsführer sorgt diese Aussage für Kopfschütteln: „Eine Gehaltserhöhung wäre selbstverständlich mit mir zu besprechen gewesen. Und rückwirkend hat es so etwas bei uns noch nie gegeben.“
Auch bei den Überstunden tun sich Widersprüche auf. Während der Angeklagte von zahlreichen zusätzlichen Arbeitsstunden spricht, zeichnen Zeugen ein völlig anderes Bild: In der fraglichen Zeit habe Kurzarbeit geherrscht, zudem sei eine Überstundensperre verhängt worden.
Überstunden: 1000 eigenhändige Änderungen
„Wir haben rund 1000 eigenhändige Änderungen durch den Angeklagten festgestellt“, berichtet der ehemalige Produktionsleiter. Eine Zahl, die aufhorchen lässt. Und auch beim Thema Homeoffice gehen die Darstellungen weit auseinander. „In der Finanz- und Buchhaltung waren wir immer konservativ. Homeoffice wäre ein absolutes No-Go gewesen – allein aus Sicherheitsgründen“, stellt der Geschäftsführer klar. Ein weiterer Zeuge führt an, dass aus technischer Sicht eine Arbeit von zu Hause aus gar nicht möglich gewesen sei.
Als die Unregelmäßigkeiten schließlich ans Licht kommen, wird der Buchhalter zur Rede gestellt. Dieser erklärt sich bereit, 20.000 Euro zurückzuzahlen. Ob es sich um ein Missverständnis, Tippfehler oder kriminellen Vorsatz handelte, bleibt damals im Dunkeln. Man einigt sich auf Rückzahlung – und die Übergabe der Arbeitsagenden an einen externen Buchhalter.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Im Prozess bemüht sich die Verteidigung darum, die Unregelmäßigkeiten mit der Arbeitsweise des Buchhalters zu erklären: „Mein Mandant hat oft mehrere Tage zusammengefasst, weil es für ihn übersichtlicher war“, erklärt Anwalt Martin Trefalt. Um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, ist laut Richter Alexander Wehinger ein weiterer Prozess nötig. Im Falle des Versuchs, über manipulierte Rechnungen Firmengelder abzuzwacken, ist bereits am Freitag ein – noch nicht rechtskräftiges – Urteil gefällt worden: Schuldspruch wegen Untreue, fünf Monate bedingte Haft und 5100 Euro Geldstrafe.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.