Cannabis und Kokain

Ein Vorarlberger Rapper als Drogenschmuggler

Vorarlberg
19.03.2026 18:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Der 34-jährige Musiker aus dem Vorarlberger Oberland musste sich am Donnerstag wegen diverser Suchtgiftdelikte am Landesgericht Feldkirch verantworten. 

Es geht um den Schmuggel von Drogen aus der Schweiz nach Vorarlberg und deren Weitergabe – darunter rund 21 Kilo Cannabis, knapp 14 Kilo Marihuana sowie ein Kilogramm Kokain. Der Angeklagte zeigt sich am Landesgericht Feldkirch aber nur teilweise geständig: „Einen Teil haben wir selbst geraucht, einen Teil verkauft.“ Konkret räumt er nur rund 800 Gramm Cannabis ein – die ihm zur Last gelegten Mengen weist er jedoch entschieden zurück. Die Verteidigung zweifelt die Beweise massiv an: „In einem Rechtsstaat kann man auf Basis von zwei Aussagen niemanden verurteilen“, betont Anwalt Sanjay Doshi.

Erinnerungslücken und veränderte Aussagen
Tatsächlich gerieten die Ermittlungen erst ins Rollen, nachdem mutmaßliche Kuriere bei einer Schmuggelfahrt an der Schweizer Grenze erwischt wurden. Einer der Zeugen gab vor Gericht zu, sich kaum an den Vorfall erinnern zu können und den Angeklagten nur „flüchtig“ zu kennen. Zudem räumte er ein, bei seiner polizeilichen Einvernahme falsche Mengen genannt zu haben. Ein weiterer Belastungszeuge stützte seine Aussagen sogar nur auf Erzählungen Dritter. Auch ein bereits verurteilter Drogendealer entlastete den 34-Jährigen zumindest teilweise: Dieser sei lediglich in einen Transport von rund 800 Gramm verwickelt gewesen, „mehr nicht“.

Brisant: Beim Vorwurf bezüglich des Schmuggels und der Weitergabe von einem Kilogramm Kokain stützt sich die Anklage ausschließlich auf indirekte Aussagen. Dennoch geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte die Ware „in kürzester Zeit“ weiterverkauft habe. Im Schlussplädoyer wurde der Ton dann rauer. Der Staatsanwalt sprach von „kreativen Erklärungen“ und wertete eine Auszeit des Angeklagten auf Sardinien als „Flucht“. Für ihn steht fest: „Es gibt keinen Grund, warum mehrere Zeugen falsch aussagen sollten.“

Ein Urteil, mit dem keine Seite zufrieden ist
Das Gericht folgte letztlich der Argumentation der Anklage. Das Urteil: Schuldspruch wegen Suchtgifthandels, fünf Jahre Haft sowie 90.000 Euro als Verfallsbetrag an den Bund. Richterin Kathrin Feurle begründete den Schuldspruch mit den glaubhaften und detaillierten Schilderungen der Zeugen. Mildernd wurde das Teilgeständnis des Beschuldigten gewertet – erschwerend jedoch seine Vorstrafen, mehrere Transportfahrten sowie neue Delikte während laufender Probezeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – beide Seiten legten Rechtsmittel ein.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt