Das ist kein Ruhmesblatt: Ein 38-jähriger Mann aus Vorarlberg wurde am Landesgericht Feldkirch wegen gefährlicher Drohung, Nötigung und Betrug schuldig gesprochen und machte somit das Dutzend an Vorstrafen voll.
Die Tinte der letzten Verurteilung war noch gar nicht getrocknet, da beging der 38-Jährige schon die nächste Tat. Laut Anklage soll der Unverbesserliche im Februar und April vergangenen Jahres wiederholt versucht haben, seine Ex-Frau zur Übergabe der gemeinsamen Kinder zu nötigen. Zudem habe er einen Mann zur Überweisung von 850 Euro veranlasst, indem er vorgaukelte, diesem ein Handy verkaufen zu wollen.
„Ich war in Geldnot“, erklärt der Mann seinen Rückfall in Sachen Betrug. Zusatz: „Aber wissen Sie, Herr Richter, es ist nicht so leicht in Freiheit.“ Während seiner Haft habe er Medikamente bekommen, diese nach seiner Entlassung jedoch eigenständig abgesetzt. Da sei er depressiv geworden. Weshalb er auch seine Ex-Frau wiederholt zur Übergabe der gemeinsamen Kinder genötigt habe.
Richter sieht von Widerruf der Bewährung ab
Doch Reue hin oder her – Fakt bleibt, dass der Mann eine ganze Latte an Vorstrafen zu Buche stehen hat. Weshalb in den Augen von Richter Alexander Wehinger an einer erneuten Gefängnisstrafe kein Weg vorbeiführt. Der Prozess endet folglich mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage und einer unbedingten Gefängnisstrafe in Höhe von zehn Monaten.
Dennoch gibt es einen kleinen Lichtblick für den Verurteilten, da der Herr Rat vom Widerruf einer früheren zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe absieht und stattdessen die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Zudem ordnet er an, dass die Bewährungshilfe fortgesetzt werden muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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