Wiener Behörden-Posse

Ausgegendert: Fürs Amt ist Waltraud wieder Walter

Österreich
15.02.2026 17:30

Es ist das vorläufige Ende einer Geschlechter-Posse: 60-Jährige(r) aus Deutschland führte österreichische Behörden vor, um zur Frau zu werden und damit früher in Pension gehen – bzw. eine Haftstrafe im Frauengefängnis absitzen zu können. Der „Krone“ liegt der Bescheid vor. 

Ausgeträumt ist der Traum jenes 60-jährigen, gebürtigen Deutschen, der es sich zum Ziel gesetzt hat, die österreichischen Behörden vorzuführen. Eine selbst ernannte Rotlicht-Größe, „gefangen“ im falschen Körper – in dem eines Mannes. Der Rest der „Causa Waltraud“ ist bekannt. Er/sie/es schaffte es tatsächlich, mit einem – nennen wir es Sachverständigen-Schnellbefund – eine „Störung der Geschlechtsidentität/Transsexualismus“ attestiert zu bekommen.

Hier der wesentliche Auszug aus brandaktuellen Bescheid des Wiener Magistrates.
Hier der wesentliche Auszug aus brandaktuellen Bescheid des Wiener Magistrates.(Bild: zVg, Krone KREATIV)

Mit 26. Februar 2025 war Walter P. im Zentralen Personenstandsregister dank der Änderung von „männlich“ auf „weiblich“ als Waltraud zu finden. Und die provokante, medienwirksame Posse, die das Land und selbst ultratolerante Gender-Verfechter/innen in Rage gebracht hat, konnte beginnen.

Das war bis vor kurzem Waltraud...
Das war bis vor kurzem Waltraud...(Bild: Mario Urbantschitsch)
Hier zeigte Waltraud P. noch stolz ihren neuen Ausweis her.
Hier zeigte Waltraud P. noch stolz ihren neuen Ausweis her.(Bild: Mario Urbantschitsch)

Waltraud P. durfte vier Jahre früher in Pension und wollte die aufgebrummte Haftstrafe in einem Frauengefängnis absitzen. Schließlich wurde es auch Innenminister Gerhard Karner zu bunt. Er beauftragte den Magistrat Wien die Sache erneut zu prüfen.

Ideologischer Gehorsam der Behörde?
Knapp ein Jahr nachdem es P. geschafft hat, aufzuzeigen, wie absurd einfach es ist, Behörden zu täuschen und sich in einer Welt voller vorauseilendem, ideologischem Gehorsam, zur Frau zu machen, ist Schluss. Der muskulöse Glatzkopf ist wieder ein Mann. „Die ständige Rechtsprechung verlangt kein bestimmtes Aussehen wie z. B. Nagellack oder lange Haare“, heißt es darin. „Lediglich eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes in Richtung des Wunschgeschlechtes.“ Heißt: Die Person sollte annähernd weiblich aussehen.

Das lehnte Walter P. konsequent ab, erhob Einspruch. „Jeder, der sich als Frau fühlt, soll seinen Gefühlen freien Lauf lassen.“ In seinem Fall wohl nie in einem Frauengefängnis – auch dieser Traum ist (vorerst) verpufft.

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